Bußgeld hat sich bewährt(fi) Der Finanzausschuß hat sich am 27. Januar einstimmig gegen eine vom Bundesrat beantragte Änderung des Tabaksteuergesetzes ( 14/18) ausgesprochen. Die Länderkammer wollte den "immer noch stark verbreiteten" Handel mit unversteuerten Zigaretten und die damit einhergehende organisierte Kriminalität energischer bekämpfen. Bei einem vorsätzlichen wiederholten Erwerb auch geringer Mengen unversteuerter Zigaretten innerhalb von drei Jahren sollten deshalb wieder die Straftatbestände der Steuerhehlerei zum Tragen kommen. Laut Bundesrat wird der Erwerb unversteuerter Zigaretten seit 1994 nur als Ordnungswidrigkeit verfolgt, wenn er nur dem eigenen Verbrauch dient und die Menge von 1.000 Stück nicht überschreitet. Die Ordnungswidrigkeit könne mit einem Verwarnungsgeld bis zu 75 DM oder einer Geldbuße bis zu 2.000 DM geahndet werden. Diese Regelung hat sich nach Meinung der Länder als unzureichend erwiesen. Dagegen schloß sich der Ausschuß der Argumentation der Bundesregierung an, wonach sich das Bußgeld bewährt habe. Gerade die Verwarnung sei effektiv, weil die Sanktion unmittelbar folge. Dieser Effekt würde genommen, wenn jeweils geprüft werden müßte, ob bereits zuvor ein einschlägiger Verstoß begangen worden ist. Umfangreiche Feststellungen zur Tat würden die Verfahren verzögern. |