Zuständigkeiten beim Sorgerecht bündeln(re) Durch eine Konzentration gerichtlicher Zuständigkeiten sollen die deutschen Gerichte künftig in die Lage versetzt werden, internationale Sorgerechtsübereinkünfte sorgsamer auszugestalten. Das Parlament verabschiedete am 24. Februar einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/33) zur Änderung von Zuständigkeiten nach dem SorgerechtsübereinkommenAusführungsgesetz. Den Abgeordneten lag dazu eine Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses ( 14/338) vor. Die Abgeordneten einigten sich außerdem auf eine Entschließung, der zufolge die Justizministerien des Bundes und der Länder gebeten werden, bei Fortbildungsveranstaltungen für Familienrichter vermehrt Begegnungen mit Richtern anderer Länder, insbesondere aus Staaten der Europäischen Union, zu organisieren. Diese Zusammenkünfte sollten helfen, Gesichtspunkte bei der Beurteilung der wertausfüllungsbedürftigen unbestimmten Rechtsbegriffe des Familienrechts - beispielsweise des "Kindeswohls" - gemeinsam zu erörtern und das Verständnis für die jeweiligen Rechtsprechungslinien zu vertiefen. |