Rundfunkanstalten anders besteuern(fi) Probleme bei der Besteuerung öffentlichrechtlicher Rundfunkanstalten hat der Finanzausschuß am 24. März erörtert. Der Beratung lag ein Bericht des Bundesrechnungshofs zugrunde, der zum Ergebnis kommt, daß das derzeitige Verfahren zur Ermittlung der Gewinne der ARDAnstalten nicht den gesetzlichen Vorschriften und der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entspricht. Das Bundesfinanzministerium sollte dafür sorgen, so die Rechnungsprüfer, daß bei der ARD die strengeren Maßstäbe der Rechtsprechung angewendet werden und für ARD und ZDF ein gemeinsames Verfahren der Ertragsbesteuerung gefunden wird. Für sachgerecht hält der Rechnungshof die pauschalierende Festlegung eines bestimmten Teils der Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit als zu versteuernder Gewinn und die Behandlung der gesamten Aufgabenerfüllung der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten als steuerpflichtige Tätigkeit. Das Bundesfinanzministerium stimmt dem zu und betont, das Verfahren zur Ermittlung der Gewinne aus Werbung sei schwierig zu handhaben. Die ARDAnstalten wiesen heute aus der Werbung nur noch steuerliche Verluste aus. Gegenüber der Besteuerung des ZDF und der privaten Sender gebe es eine erhebliche Ungleichbehandlung. Wie das Ministerium berichtete, haben Bund und Länder eine Arbeitsgruppe einberufen, die einen Lösungsvorschlag erarbeiten soll. |