565 ABGEORDNETE STIMMTEN FÜR ANTRAG DER BUNDESREGIERUNG
Soldaten sollen in Albanien und in Mazedonien humanitäre Hilfe leisten
|
|||||||||
Deutscher Stabsunteroffizier mit zweieinhalbjährigem Vertriebenenkind im Camp Neprosteno nahe Tetovo (Mazedonien) |
(aw) Mit sehr großer Mehrheit hat der Bundestag am 7. Mai beschlossen, im Zusammenhang mit dem Krieg im Kosovo bis zu 1.000 weitere Soldaten aller Teilstreitkräfte und des Sanitätsdienstes für humanitäre Hilfsleistungen in Mazedonien und Albanien einzusetzen.
In namentlicher Abstimmung votierten 565 Abgeordnete auf Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses für einen Antrag der Bundesregierung ( 14/982, 14/912). 42 Parlamentarier stimmten dagegen. Es gab sieben Enthaltungen.
Außenminister Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) und Verteidigungsminister Rudolf Scharping (SPD) hatten zuvor unterstrichen, die zivilen Hilfsorganisationen seien angesichts der Größe des vom jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic verursachten Krieges gegen die albanische Zivilbevölkerung im Kosovo und deren systematische Vertreibung überfordert. Das deutsche Parlament müsse aus diesem Grund Voraussetzungen dafür schaffen, daß diese Menschen ihrem Willen entsprechend in der Region verbleiben könnten. Dies sei ohne militärische Hilfe nicht möglich. Beide Minister betonten zudem, das Mandat für den Einsatz weiterer Soldaten sei strikt auf das Humanitäre sowie auf das Recht des Selbstschutzes der Truppen mittels Luftaufklärung und das Recht auf Nothilfe zugunsten von Soldaten und Zivilpersonal beschränkt. Ein darüber hinausgehender Einsatz der Bundeswehr, insbesondere auf dem Territorium Jugoslawiens, komme nur im Rahmen eines UNOMandats oder eines Friedensabkommens in Betracht. Eine erneute konstitutive Zustimmung des Bundestages sei in solch einem Fall zwingend erforderlich.Sprecher von CDU/CSU und F.D.P. erklärten, sie stimmten dem Antrag zu. Sie sparten jedoch gleichzeitig nicht mit Kritik am Verfahren der Bundesregierung. So machte Karl Lamers (CDU/CSU) deutlich, die Initiative der Regierung, den Truppen auch ein Recht auf Nothilfe zu gewähren, hätte eigentlich dem Parlament schon früher vorgelegt werden müssen. Da mit der Formulierung des neuen Antrags eine gewisse Gefahr verbunden sei, in Bodenkämpfe "hineinzuschlittern", seien Diskussionen über eine derartige Gefahr nicht zu vermeiden gewesen. Lamers rügte insofern eine "Mißachtung des Parlaments". Ulrich Irmer (F.D.P.) bemängelte ebenfalls, die Regierung habe dem Bundestag "dieses Verfahren von oben herab zugemutet". Der Liberale hob im übrigen hervor, aus seiner Sicht mache sich ein Parlament um so mehr Mühe bei der Entscheidung über den Einsatz seiner Soldaten, wenn es für eine Wehrpflichtarmee Verantwortung trage.
Gregor Gysi (PDS) unterstrich, seine Fraktion lehne den Antrag der Bundesregierung ab und plädiere dafür, die für den Einsatz vorgesehenen Mittel Hilfsorganisationen vor Ort zur Verfügung zu stellen. Mit sehr großer Mehrheit wies wiederum der Deutsche Bundestag am 7. Mai Entschließungsanträge der PDS ( 14/997, 14/865, 14/755) zurück, die NATO habe ihre Militäraktionen gegen Jugoslawien unverzüglich einzustellen.