Blickpunkt
Juli 06/1999
Kapitalstruktur ändern(en) Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Übereinkommens vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank ( 14/907) hat der Bundestag am 17. Juni zugestimmt. Er folgte damit der Empfehlung des Fachausschusses ( 14/1154), der die Initiative am 2. Juni angenommen hatte. Das Ratifikationsgesetz war notwendig geworden, da der Gouverneursrat der Afrikanischen Entwicklungsbank, deren Mitglied Deutschland ist, mit Zustimmung der Bundesregierung mehrere Änderungen des Gründungsübereinkommens gebilligt hat. Diese sehen neben veränderten Zuständigkeiten einzelner Organe der Bank insbesondere Veränderungen der Kapitalstruktur. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906028c