Gesetzesänderung im Sinne von Familienvideotheken umstritten(fa) Die einzelnen Bundesländer bewerten das geltende Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte unterschiedlich. Insgesamt sprechen sich 9 von 16 für eine Gesetzesänderung aus. Das geht aus dem Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der jetzigen Fassung des Gesetzes hervor, den sie am 17. Juni in Form einer Unterrichtung ( 14/1105) vorgelegt hat. Die Regierung erläutert in ihrem Papier, bei der Verabschiedung eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Filmförderungsgesetzes habe der Bundestag im April 1998 eine Entschließung zur Errichtung von Familienvideotheken aufgenommen. Darin heiße es, im Hinblick auf die Einrichtung von Familienvideotheken fordere der Bundestag die Regierung auf, bis zum Mai 1999 einen Bericht über die Auswirkungen der jetzigen Fassung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften vorzulegen. Der Unterrichtung zufolge basiert diese Entschließung auf den Überlegungen eines Referentenentwurfs zur Änderung des Filmförderungsgesetzes, die aber nicht weiter verfolgt worden seien. Die derzeitige Gesetzeslage schreibt vor, daß jugendgefährdende Schriften nur vertrieben werden dürfen in Ladengeschäften, die Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich sind und von ihnen nicht eingesehen werden können. In der Begründung des Referentenentwurfs vom August 1997 für eine Änderung dieser Bestimmungen heißt es, die gegenwärtige Fassung habe für Videotheken zu "unverhältnismäßigen Schwierigkeiten" geführt, die nicht erforderlich seien, um dem notwendigen Schutz der Jugend Rechnung zu tragen. Vor allem kleine Videotheken hätten nicht die räumlichen Möglichkeiten, für das Vermietgeschäft mit Videos, die Kindern und Jugendlichen zugänglich gemacht werden dürfen, ein besonderes Geschäft mit eigenem Eingang anzugliedern, und hätten sich daher oft entschlossen, den Zugang zu ihrem Geschäft Kindern und Jugendlichen gänzlich zu verbieten. Im Interesse des Jugendschutzes müsse es aber liegen, daß Videotheken nach Möglichkeit jugendoffen als sogenannte "Familienvideotheken" geführt werden können. Der Referentenentwurf sah deshalb vor, in dem Gesetz hinter dem Wort "Ladengeschäft" die Worte "oder in durch baulichtechnische Maßnahmen sowie durch geeignete Zugangssicherungen abgetrennten Geschäftsräumen" einzufügen. Die Regierung erklärt, sie sei offen für eine Gesetzesänderung, sofern diese nicht zu einer Lockerung des Kinder und Jugendschutzes führe. |