Gegen sexuellen Mißbrauch vorgehen(re) Durch Anhebung des Strafrahmens für die "Grundfälle des sexuellen Mißbrauchs von Kindern" will der Bundesrat den Schutz von Kindern vor sexuellem Mißbrauch weiter verbessern. Das sieht ein Gesetzentwurf ( 14/1125) zur Änderung des Strafrechtes vor. Danach soll bereits die "Verabredung und der Anstiftungsversuch" im Bereich des Kindesmißbrauchs unter Strafe gestellt werden. Die Länderkammer verweist auf ihre dazu bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebrachten Vorschläge (13/8587; 13/7559), denen damals jedoch nicht entsprochen worden war. Strafbar mache sich, so die Länderkammer, wer ein Kind für Taten des sexuellen Mißbrauchs "nachzuweisen verspricht". Ferner soll die Höchststrafe für die "Besitzverschaffung" kinderpornographischer Schriften von einem Jahr auf drei Jahre angehoben werden. |