Blickpunkt
Juli 06/1999
Qualitätssicherung richterlicher Arbeit(re) Im Interesse der langfristigen Qualitätssicherung der richterlichen Arbeit in den neuen Bundesländern fordert der Bundesrat die Verlängerung der Geltungsdauer des RechtspflegeAnpassungsgesetzes bis zum Ablauf des 31. Dezember 2004. Dazu hat er einen Gesetzentwurf ( 14/1124) vorgelegt. Dieser sieht vor, daß zukünftig zwei abgeordnete Richter an einer gerichtlichen Entscheidung mitwirken. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906054e