Blickpunkt
Oktober 08/1999
Nicht erwerbstätige Ehegatten stärken(in) Nicht erwerbstätige Ehepartner sollen künftig ein Recht haben, "in angemessenem Umfang" über Geldmittel zum Familienunterhalt und zur Befriedigung eigener Bedürfnisse zu verfügen. Mit dem Ziel einer entsprechenden Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat der Bundesrat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/1518) vorgelegt. Ferner soll nicht erwerbstätigen Ehegatten ausdrücklich im Gesetz die Möglichkeit eingeräumt werden, sich über die Einkommens und Vermögenssituation des Partners Kenntnis zu verschaffen. |
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908052a