Spendenrecht neu ordnen(fi) Die Bundesregierung hat den Finanzausschuss am 6. Oktober über die geplante Neuordnung des Spendenrechts durch eine Änderung der EinkommensteuerDurchführungsverordnung unterrichtet. Der Verordnungsentwurf stelle die steuerliche Begünstigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen auf eine einwandfreie verfassungsrechtliche Grundlage. Vor allem werde das Durchlaufspendenverfahren abgeschafft, nach dem bisher in bestimmten Fällen Spenden über eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle geleistet werden mußten. Künftig seien alle Körperschaften, die steuerbegünstigte Zwecke fördern, zum Empfang abzugsfähiger Spenden berechtigt. Mit der Neuregelung würden die Mitgliedsbeiträge vom Abzug ausgeschlossen, aus denen überwiegend Leistungen gegenüber Mitgliedern erbracht werden oder die im Hinblick auf die eigene Freizeitgestaltung geleistet werden. Neue förderungswürdige Zwecke seien der Hochwasserschutz, der Verbraucherschutz, die Kriminalprävention und der Schutz von Ehe und Familie. Eingeschränkt worden sei die weit gefasste Förderung der Völkerverständigung, um auszuschließen, dass auch touristische Aktivitäten oder subversive Tätigkeiten von Ausländervereinen begünstigt sind. |