Zwangsarbeiter entschädigen(fi) Die Bundesregierung soll noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf über die Errichtung einer öffentlichrechtlichen Bundesstiftung "Entschädigung für NSZwangsarbeiter" vorlegen. Zweck der Stiftung soll eine angemessene finanzielle Entschädigung für durch Zwangsarbeit erlittenes NSUnrecht sein, heißt es in einem Antrag ( 14/1694) der PDSFraktion. Der Bundesstiftung soll nach dem Willen der Fraktion aus dem Haushalt für das Jahr 2000 ein Startkapital in Höhe von 1 Milliarde DM aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt werden, damit die Zahlungen an die überlebenden Opfer "unverzüglich" beginnen können. Der Kreis der Begünstigten sei so zu bestimmen, dass alle ehemaligen Zwangsarbeiter anspruchsberechtigt werden, heißt es in dem Antrag. Anspruchsberechtigt sollten auch Kriegsgefangene und KZHäftlinge sein, die Zwangsarbeit leisten mussten, ebenso Ehe und Lebenspartner verstorbener Zwangsarbeiter, wenn die Ehe oder Lebensgemeinschaft während der Zeit der Zwangsarbeit bestand oder begründet wurde. Zu entschädigen seien auch vor oder während der Zeit der Zwangsarbeit geborene Kinder sowie mitverschleppte Angehörige. Nach Ansicht der PDS darf keine Mindestdauer der Zwangsarbeit als Voraussetzung für Zahlungen festgelegt werden. Jeder Zwangsarbeiter soll zunächst unabhängig von der Dauer der Zwangsarbeit einmalig 10.000 DM erhalten. Für jeden über ein Jahr hinausgehenden Monat geleisteter Zwangsarbeit sollen mindestens jeweils weitere 600 DM gezahlt werden, heißt es in dem Antrag. |