PETITIONSAUSSCHUSS WAR SICH EINIG Gemeinnützige Vereine und Ehrenamt besser stellen(pt) Für eine bessere steuerliche Förderung von ehrenamtlich Tätigen und gemeinnützigen Vereinen hat sich am 27. Oktober der Petitionsausschuss einvernehmlich ausgesprochen. Dabei ging es um die Eingabe eines Vorsitzenden eines Tanz-Sport-Vereins, dessen Club regelmäßig Veranstaltungen durchführe, bei denen für die Eintrittsgelder und den Warenverkauf Umsatzsteuer gezahlt werden müsse. Diese Veranstaltungen hätten für die Stadt große sportliche und soziale Bedeutung. Sie könnten nur durch unermüdlichen Einsatz von zahlreichen ehrenamtlichen Helfern ermöglicht werden. Dabei sei, so der Petent, nicht einzusehen, dass der Staat einerseits die Umsatzsteuer "abkassiere", andererseits dann aber von dem Veranstalter nicht einmal die fiktiven Lohnkosten der ehrenamtlich Tätigen gegengerechnet werden könnten. Er sieht die Gefahr, dass immer weniger Bürger bereit seien, ehrenamtlich zu helfen. Deshalb fordert er, solche Veranstaltungen steuerlich freizustellen, da sie nur durch ehrenamtliche Tätigkeit ermöglicht würden und einem gemeinnützigen Zweck dienten. In seiner vom Petitionsausschuss erbetenen Stellungnahme wies das Bundesfinanzministerium auf die Unterscheidung hin, die zwischen der ehrenamtlichen Tätigkeit selbst und der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilungen der Leistungen besteht, die der Tanzsportverein des Petenten gegen Entgelt gegenüber den Tanzsportinteressierten erbringe. Das Umsatzsteuerrecht sei durch EU-rechtliche Regelungen verbindlich vorgegeben, von denen auch Sportvereine nicht ausgenommen werden könnten. Dabei sei es unerheblich, ob entgeltlich erbrachte Leistungen eines Vereins auf ehrenamtlichen Einsatz seiner Mitglieder beruhten. Der ehrenamtliche Einsatz und die Spendenbereitschaft kämen dem Verein unabhängig von der umsatzsteuerlichen Behandlung der entgeltlichen Leistungen des Vereins zugute. Die Mitglieder des Petitionsausschusses betonten übereinstimmend, dass die Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit stärker herausgehoben werden müsse. Deshalb hielten die Parlamentarier die vorliegende Petition für geeignet, in die weiteren Überlegungen zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten und in den vorliegenden Gesetzentwurf einbezogen zu werden. |