ANTWORT Vorgehen im Genehmigungsverfahren für Biblis als "einmalig" bezeichnet(um) Als "derzeit einmalig" hat die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/2651) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/2543) die gesamte Vorgehensweise zum Genehmigungsverfahren einer Veränderung des hessischen Atomkraftwerkes Biblis im Bereich Block A, Leck"geüberwachungssystem, bezeichnet. Unter Bezug auf Abstimmungen aus den Jahren 1993/94 seien, laut Bundesregierung, die zuständigen Behörden bis Mitte Oktober 1999 so verfahren, dass dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) nicht vorab Anträge des Betreibers auf eine Genehmigung der Bundesaufsicht vorzulegen seien, sondern zunächst immer erst eine begründete Entscheidungsabsicht des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten (HMULF). Insofern habe es für das BMU auch keinen Anlass gegeben, den Zustimmungsvorbehalt einzufordern, sondern man sei davon ausgegangen, dass das HMULF weiterhin von einem vereinbarten Vorbehalt zur Zustimmung ausgehe. Ein Verstoß, so die Regierung, sei dann durch den Erlass der Genehmigung zur Veränderung des Nebenkühlsystems von Biblis im Oktober 1999 erfolgt, als die hessische Landesbehörde auf Nachfrage nicht bereit gewesen sei zu bestätigen, dass die übrigen von der hessischen Genehmigungsbehörde vorbereiteten Genehmigungen vereinbarungsgemäß erst nach einer bundesaufsichtlichen Stellungnahme ergehen würden. Die bundesaufsichtliche Weisung von Ende Oktober, die den zuvor vereinbarten Zustand wiederherstellte, habe deshalb auch diese anderen Genehmigungsentwürfe für Biblis erfasst. Die Regierung belegt die einmalige Vorgehensweise im Fall Biblis mit einem Vergleich zu den Änderungsgenehmigungen der Atomkraftwer.ke Grafenrheinfeld, Isar 2, Brunsbüttel, Krümmel, Stade, Grohnde, Biblis/Block A, Obrigheim, Philippsburg und Neckarwestheim. Derzeit lägen vier Genehmigungsentwürfe des HMULF in Sachen Biblis vor- zur Leckageüberwachung für den Betrieb einer neuen Prozessrechneranlage, zur DNBÜberwachung sowie zur Ertüchtigung und zum Betrieb der Schleuseneinrichtung. Zu diesen habe bisher noch keine Zustimmung erteilt werden können. Die Dauer der Prüfung von Genehmigungsvorschriften, so die Regierung, sei insbesondere von der Bereitschaft der zuständigen Landesbehörde abhängig, dem BMU Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Das HMULF habe die notwendigen Unterlagen nicht vollständig übermittelt. Zur Vereinbarung des im Fall Biblis zugrunde gelegten Verfahrens gebe es, so die Bundesregierung, allerdings keinen Wortlaut einer Übereinkunft. Vielmehr habe sich diese Praxis aufgrund des seit April 1994 bestehenden Schriftwechsels und des in den Folgejahren praktizierten Verfahrens entwickelt. Dagegen seien die Sicherheitsmängel des Atomkraftwerkes Biblis, Block A, bereits seit Ende der achtziger Jahre Gegenstand eines Schriftwechsels zwischen dem BMU und dem hessischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten, wobei dem in Frage stehenden Nebenwasserkühlsystem von Biblis hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit eines Nuklearunfalls eine große Rolle zugekommen sei. |