ÄNDERUNG DES STEUERBERATUNGSGESETZES Finanzausschuss will Befugnisse der Lohnsteuerhilfevereine erweitern(fi) Der federführende Finanzausschuss hat am 12. April einstimmig bei Enthaltung der PDS-Fraktion dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater ( 14/2667) in geänderter Fassung zugestimmt. Ziel des Entwurfs ist es nach Regierungsangaben, das Steuerberatungsgesetz und die dazu ergangenen Verordnungen zu modernisieren und zu straffen. Vorgesehen ist unter anderem, den Kreis derjenigen, die geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten dürfen, um "Dienstleister in Steuersachen" aus der EU zu erweitern. Neu geregelt werden soll auch der Umfang der Beratungstätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine. Dazu nahm der Ausschuss einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen an, der die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine, für ihre Mitglieder Hilfe in Steuersachen zu leisten, erweitert. Künftig sollen sich die Einnahmen aus "anderen Einkunftsarten" als aus nichtselbstständiger Tätigkeit bei den beratenen Steuerzahlern auf bis zu 18.000 DM/36.000 DM (Alleinstehende/Verheiratete) belaufen dürfen. Bisher gilt für die Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine die Höhe des Sparerfreibetrags einschließlich Werbungskostenpauschale als Obergrenze für die "anderen Einkunftsarten". Die erweiterte Beratungsbefugnis soll sich dabei nur auf die Hilfeleistung bei der Einkommensteuer und ihres Zuschlagsteuern sowie auf die Eigenheimzulage, die Investitionszulage und auf den Familienleistungsausgleich erstrecken. Die Koalition begründete dies damit, dass die Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine an die aktuellen Einkommensverhältnisse angepasst werden sollte. Sie verwies darauf, dass es sich dabei nur um Einnahmen (ohne Abzug von Werbungskosten) handele. Eine Reihe von Änderungsanträgen der PDS zu dem Entwurf lehnte der Ausschuss mit großer Mehrheit ab. Der Ausschuss nahm gegen das Votum der Oppositionsfraktionen einen Ent-schließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen an, in dem die Regierung unter anderem gebeten wird zu prüfen, wie Bilanzbuchhaltern aufgrund ihrer Qualifikation umfassendere Befugnisse zur selbstständigen Berufsausübung auf dem Gebiet des Steuerberatungswesens eingeräumt werden können. Zur Begründung hieß es, die Grenzen der selbstständigen Tätigkeit seien sehr eng gezogen und erschwerten es den im Vergleich zu Buchhaltern und Buchführungshelfern besser qualifizierten Bilanzbuchhaltern, ihre Fachkenntnisse voll einzusetzen. Mit einer möglichen Erweiterung der Befugnisse dieser Gruppe sei auch ein höheres Risiko für die Verbraucher verbunden, so die Fraktionen. In die Prüfung sollten daher eine obligatorische Haftpflichtversicherung und eine Berufsaufsicht einbezogen werden. Darüber hinaus fordert der Ausschuss von der Regierung einen Erfahrungsbericht, unter anderem zur Zahl der Abmahnverfahren gegen selbstständige Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Buchführungshelfer. Geplant ist, dass geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte unter diesen Bezeichnungen werben dürfen. Abmahnverfahren gegen korrekte Werbung soll somit die rechtliche Grundlage entzogen werden, so die Fraktionen. Schließlich soll die Regierung berichten, wie sich die grenzüberschreitende Steuerberatung aus anderen EU-Staaten, vor allem aus Österreich und den Benelux-Staaten, nach einer gesetzlichen Neuregelung verändert hat. |