Liberale: Psychotherapeuten besser bezahlen(ge) Die gesetzlichen Krankenkassen sollen das Budget für psychotherapeutische Leistungen rückwirkend für das Jahr 1999 so anpassen, das die Therapeuten ein durchschnittliches Arzteinkommen erreichen. Die F.D.P. hat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/3086) vorgelegt. Gleichzeitig sollen sich Erwachsene wieder mit zehn DM pro Therapiesitzung selbst beteiligen. Nach den Vorstellungen der Liberalen sollen Härtefallregeln dafür sorgen, dass kein Patient wegen zu geringen Einkommens auf psychotherapeutische Hilfe verzichten muss. Zur Begründung heißt es, die finanzielle Situation der psychotherapeutischen Praxen sei durch ein Zusammenspiel diverser Regelungen des Psychotherapeutengesetzes und der Gesundheitsreform 2000 sehr schwierig geworden. Diese Gesetzeslage habe insbesondere in den neuen Bundesländern zu nicht länger hinnehmbaren Auswirkungen geführt. Daher ist in den Augen der F.D.P. eine Gesetzesänderung nötig, die den psychotherapeutischen Praxen ein kostendeckendes Arbeiten ermöglicht und verhindert, dass die Versorgung der Bevölkerung in Gefahr gerät. Weiter heißt es in dem Gesetz, die Vergütung genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer Leistungen erfolge ab 1. Januar 2000 im Rahmen einer Einzelleistungsvergütung mit festen, durch die Vertragspartner der Gesamtverträge vereinbarten Punktwerten. Der Grundsatz der Beitragssatzstabilität greife insofern bei diesen Leistungen, deren Notwendigkeit über das Gutachterverfahren durch die Krankenkassen im Vorfeld bestätigt worden sei, nicht. Daher sollen die Vertragspartner verpflichtet werden, das Budget für das Jahr 1999 rückwirkend anzupassen. |