MEHRHEIT VON SPD UND BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beim Dialog mit China die Situation der Menschenrechte ansprechen
(mr) Die Bundesregierung soll beim Dialog mit der Volksrepublik China auf allen politischen Ebenen stets auch die Situation der Menschenrechte ansprechen. Auch die Wirtschaft solle ermutigt werden, zur Verbesserung der menschenrechtlichen Rahmenbedingungen in China beizutragen. Dies hat der Bundestag am 8. Juni mehrheitlich auf Initiative von SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen.
Der federführende Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe hatte eine Beschlussempfehlung ( 14/3501) zu einem Antrag der CDU/CSU ( 14/2694) vorgelegt, welchen die Koalition während der Beratungen durch eine neue Fassung ersetzte. So heißt es jetzt in dem Beschluss, in der Volksrepublik China habe sich durch den großen Modernisierungsschub nicht nur die wirtschaftliche Lage vieler Menschen verbessert. Diese erführen auch mehr Rechtssicherheit und persönliche Freiräume im wirtschaftlichen Sektor. Trotz dieser Verbesserungen habe sich die Lage der Menschenrechte in China aber noch nicht in der erhofften Weise entwickelt.
|
Mitglieder des chinesischen Nationalen Volkskongresses zu Gast im Auswärtigen Ausschuss: von links nach rechts der chinesische Botschafter Lu Qiutian, Delegationsleiter Zeng Jianhui, Ausschussvorsitzender Hans-Ulrich Klose (SPD) sowie die Delegationsmitglieder Zheng Yi und Zeren Sangzhu. |
Nach dem Willen der Parlamentsmehrheit ist die Bundesregierung zudem aufgefordert, beim Besuch des chinesischen Ministerpräsidenten Zhu Rongji Ende dieses Monats deutlich zu machen, wie sehr Deutschland an China auch als einem Partner interessiert sei, der sich der Einhaltung der Menschenrechte und demokratischen Grundrechte verpflichtet fühlt. Der Bundestag plädierte zudem dafür, den mit Peking vereinbarten Dialog über Fragen des Rechtsstaats breit anzulegen. Darauf hinzuwirken sei ferner, dass internationale Pakte über wirtschaftliche, soziale und kulturelle bzw. über bürgerliche und politische Rechte zügig ratifiziert und umgesetzt werden. Nach dem Willen der Abgeordneten ist die Regierung des Weiteren aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Rechte von Minderheiten in China respektiert werden.
CDU/CSU, F.D.P. und PDS stimmten gegen die Beschlussempfehlung, da diese die Lage in China nicht deutlich genug kritisiere. Sie enthalte vielmehr "seichte Töne" (CDU/CSU), nehme "die Realität nicht zur Kenntnis" (F.D.P.) und sei ein "Paradebeispiel für verklausuliertes Diplomatendeutsch" (PDS). Die Mehrheit wiederum lehnte auf Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses ( 14/3501, 14/3517) eine Initiative der Liberalen zur Chinaproblematik ( 14/2915) ab und erklärte eine weitere ( 14/661) für erledigt.
Bereits am 7. Juni hatte der Menschenrechtsausschuss des Bundestages die Verfolgung und Verhaftung von Tausenden von Falun-Gong-Praktizierenden in der Volksrepublik China verurteilt. Die Abgeordneten trafen ihre Entscheidung auf der Basis einer Petition von Angehörigen dieser Bewegung in Deutschland.
(aw) Am 7. Juni hatten auch im Auswärtigen Ausschuss Sprecher aller Fraktionen die guten deutsch-chinesischen Beziehungen hervorgehoben. Sie zeigten sich bei einer Aussprache mit einer Delegation des Auswärtigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses der Volksrepublik China zugleich davon überzeugt, ein Beitritt Chinas zur Welthandelsorganisation werde nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die gesellschaftliche und politische Entwicklung des Landes befördern. Zu erinnern sei daran, dass eine ökonomische Modernisierung nur in Verbindung mit Demokratie und Freiheit gelingen könne.
Zuvor hatte Delegationsleiter Zeng Jianhui auf seines Erachtens historisch und kulturell bedingte Unterschiede zwischen beiden Ländern verwiesen, die Missverständnisse entstehen ließen. Besonders viele davon gebe es beim Thema Menschenrechte. Zeng warb für eine Politik des Dialogs und zeigte sich zugleich besorgt über den geplanten Beschluss des Bundestages. Solche Demonstrationen seien nicht hilfreich.
Dazu erklärten deutsche Abgeordnete, die Verabschiedung eines solchen Antrages sei keineswegs als pauschale Verurteilung Pekings zu verstehen. Vielmehr schließe eine Politik des Dialogs und des gegenseitigen Respekts den Dialog über Differenzen ein.