WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG
121,13 Millionen DM Mehrausgaben eingeplant
(hh)Mit einem Plus von 121,13 Millionen DM für das Jahr 2001 ist der Ausgaberahmen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ausgewiesen. An erster Stelle liegen Investitionen in Höhe von 5,51 Milliarden DM (2000: 5,48 Milliarden DM). Die Zuweisungen und Zuschüsse sind mit 1,53 Milliarden DM ausgewiesen (1,47 Milliarden DM).
Nahezu unverändert ist die Höhe der Personalaufwendungen mit 58,56 Millionen DM gegenüber 58,73 Millionen DM im laufenden Jahr. Für die sächliche Verwaltung sind 33 Millionen DM (30,91 Millionen DM) vorgesehen.
Für das Ministerium selbst sind von der Bundesregierung 85,47 Millionen DM (83,95 Millionen DM) eingestellt. Bei einem nahezu unveränderten Ansatz von 58,41 Millionen DM gegenüber 58,58 Millionen DM für Personal sind die Kosten für die tatsächliche Verwaltung des Ministeriums mit 24,24 Millionen DM gegenüber 24,05 Millionen DM ausgewiesen.
Ausgaben in Höhe von 7,13 Milliarden DM (7,01 Milliarden DM) des Einzelplans 23 werden bei den Allgemeinen Bewilligungen ausgewiesen. In diesem Kapitel finden sich auch fast vollständig die Gesamteinnahmen des Etats in Höhe von 1,55 Milliarden DM (1,58 Milliarden DM) wieder. Aus der Tilgung von Darlehen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) mit Entwicklungsländern und Rückflüssen aus Treuhandbeteiligung in Entwicklungsländern hat die Bundesregierung für das Jahr 2000 1,13 Milliarden DM veranschlagt (1,12 Milliarden DM). Einnahmen aus der Darlehenstilgung im Rahmen der EWG-Assoziierungsabkommen – Jaunde I und II und Lomé – werden mit 46,18 Millionen DM (42,94 Millionen DM) erwartet.
Größter Posten im Rahmen der Allgemeinen Bewilligungen sind 1,98 Milliarden DM (1,95 Milliarden DM) für die bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) mit Entwicklungsländern. Es folgt ein Betrag von 1,06 Milliarden DM (1,12 Milliarden DM) als Ansatz für die bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ).
Den höchsten FZ-Anteil nimmt der Beitrag Deutschlands zu den "Europäischen Entwicklungsfonds" der Europäischen Union (Abkommen von Lomé) in Höhe von 897,45 Millionen DM (889,12 Millionen DM) ein. Mittel der TZ werden auch für die Förderung entwicklungspolitischer Vorhaben der Kirchen in Entwicklungsländern benötigt, hierfür sind unverändert 275 Millionen DM eingestellt.
Für die institutionelle Förderung von Einrichtungen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist in den Allgemeinen Bewilligungen ein Betrag von 225,59 Millionen DM (236,06 Millionen DM) vorgesehen. 127,62 Millionen DM (130,63 Millionen DM) erhält der Deutsche Entwicklungsdienst (DED) für die EZ im In- und Ausland. Weitere 88,11 Millionen DM (93,79 Millionen DM) der EZ-Mittel werden für Einrichtungen im Inland benötigt, davon gehen an die Deutsche Stiftung für internationale Entwicklung mit 43,74 Millionen DM (47,35 Millionen DM) und an das Institut für Entwicklungspolitik 5,05 Millionen DM (7,2 Millionen DM) .
Verstärkt wurde das Engagement des Bundes bei entwicklungspolitischen Vorhaben der politischen Stiftungen. Während derzeit 274,92 Millionen DM zur Verfügung standen, ist die Förderung für 2001 mit 290 Millionen DM angesetzt. Gleich geblieben ist der Ansatz von 140 Millionen DM für Nahrungsmittel, Not- und Flüchtlingshilfe. Gestiegen ist der Ansatz der Bundesregierung für "entwicklungswichtige" multilaterale Vereinbarungen zum weltweiten Umweltschutz. Gegenüber dem laufenden Jahr mit 82,70 Millionen DM stieg der Ansatz auf 109,23 Millionen DM an. Auch für Beiträge an die Vereinten Nationen, ihre Sonderorganisationen sowie für andere internationale Einrichtungen und Nichtregierungsorganisationen wird ein erhöhter Ansatz von 139,54 Millionen DM ausgewiesen (135 Millionen).