30 Wohnungen akustisch überwacht(re) Im Jahr 1999 sind insgesamt 30 Wohnungen in elf Bundesländern akustisch überwacht worden. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung ( 14/3998) hervor. Den Angaben zufolge gab es die längste Überwachung mit 94 Tagen in Hessen, gefolgt von 93 Tagen Überwachung einer Wohnung in Baden-Württemberg. Eine Wohnung in Niedersachsen wurde 42 Tage mit technischen Mitteln akustisch observiert. Laut Unterrichtung lag die Zahl der von diesen Maßnahmen betroffenen Personen bei 142, von denen 63 als Beschuldigte gelten. Zusätzlich sei in einem weiteren Fall in Bayern von einer unbestimmten Anzahl von Betroffenen auszugehen. Eine Benachrichtigung sei in 14 Fällen nicht und in einem weiteren Fall nur teilweise erfolgt. Als Gründe dafür nennt die Regierung in sieben Fällen andauernde Ermittlungen, bei drei Verfahren einen unbekannten Aufenthalt der zu benachrichtigenden Personen sowie in jeweils zwei Fällen "Gefahr für Leib und Leben" und "Gefährdung des Ermittlungszwecks". In einem Fall habe es eine anderweitige Kenntnisnahme durch die Betroffenen gegeben. Laut Unterrichtung, zu der die Bundesregierung nach dem Grundgesetz verpflichtet ist, erfolgte die akustische Überwachung von Wohnungen mit technischen Mitteln in 13 Fällen wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz, in 11 Fällen wegen Mordes, Totschlages oder Völkermord sowie in jeweils einem Fall wegen Geldwäsche bzw. Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte und wegen Bandendiebstahl. |