Strafkammern sollen weiter reduziert amtieren dürfen(re) Um die Justiz zu entlasten, sollen Straf-, Wirtschaftsstraf- und Jugendkammern bei Gerichten auch künftig in reduzierter Besetzung amtieren dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/3370) hat der Rechtsausschuss am 25. Oktober einstimmig gebilligt. Vorgesehen ist, eine Ende dieses Jahres auslaufende Vorschrift bis zum 31. Dezember 2002 zu verlängern. Der Regelung zufolge können Große Strafkammern bei Eröffnung des Hauptverfahrens beschließen, lediglich mit zwei statt mit drei Berufsrichtern sowie zwei Schöffen besetzt zu sein. Dies gelte dann nicht, wenn die Strafkammer als Schwurgericht zuständig sei oder die zu verhandelnde Sache so schwierig erscheint, dass ein dritter Berufsrichter mitwirken müsse. Gesetzentwürfe der CDU/CSU ( 14/2992), die sich ursprünglich dafür ausgesprochen hatte, die Regelung zeitlich nicht mehr zu befristen, sowie des Bundesrates ( 14/3831) erklärte der Rechtsausschuss für erledigt. |