Keine Arbeit am Sonntag(pt) Für den Erhalt des Sonntags als arbeitsfreien Tag hat sich am 6. Dezember der Petitionsausschuss eingesetzt. In der zugrunde liegenden Eingabe, die von 969.891 Petenten unterschrieben worden war, wird der Deutsche Bundestag aufgefordert, für den Erhalt des Sonntags in seiner verfassungsmäßigen Sonderstellung und als im Grundsatz für möglichst alle Menschen arbeitsfreien Tag einzusetzen. Die Petenten wehren sich dagegen, dass der Sonntag zum Einkaufstag für die Kunden und zum Arbeitstag für die Beschäftigten im Handel gemacht werden solle. In der vom Petitionsausschuss eingeleiteten parlamentarischen Prüfung führte das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) aus, dass nach der letzten Änderung des Ladenschlussgesetzes im Jahre 1996 der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert hatte, 1999 einen Erfahrungsbericht vorzulegen. Darin hat, so das BMA, die Bundesregierung dargelegt, dass sich aus den empirischen Befunden ein unmittelbarer Handlungsbedarf für den Gesetzgeber zur Änderung des Ladenschlussgesetzes nicht ergebe. Es bestehe ein breiter Konsens unter allen Beteiligten darüber, die Sonn- und Feiertagsruhe nicht anzutasten und die Ladenöffnung an diesen Tagen nicht freizugeben. Dem schlossen sich die Ausschussmitglieder an. Die Mehrheit der Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie die der PDS hielten die Petition deshalb für erledigt, da zur Zeit kein Handlungsbedarf zu erkennen sei. Demgegenüber setzten sich die Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und F.D.P. dafür ein, die Petition dem BMA "als Material" zu überweisen und den Fraktionen des Deutschen Bundestages "zur Kenntnis" zu geben. |