Ein Besuch lohnt sich
Der Deutsche Bundestag für
Bürgerinnen und Bürger
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Die Dachterrasse und die Kuppel des Reichstagsgebäudes
können über den Westeingang (Freitreppe) ohne Anmeldung
besucht werden. Öffnungszeiten täglich von 8.00 bis 24.00
Uhr (letzter Einlass ist um 22.00 Uhr). Für Behinderte besteht
ein Zugang zur Dachterrasse und zu den Tribünen unterhalb der
Freitreppe an der Westseite des Gebäudes. Der Weg dahin ist
ausgeschildert.
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Zur Teilnahme an einer Plenarsitzung können sich
Besuchergruppen (Mindestalter 15 Jahre) bei einem Mitglied des
Deutschen Bundestages anmelden. Andere Gruppen können sich
frühestens drei Wochen vor dem gewünschten Termin beim
Besucherdienst schriftlich anmelden und erhalten Zugang, sofern
noch Plätze vorhanden sind. Einzelbesucher können
teilnehmen soweit Plätze vorhanden sind.
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An Informationsvorträgen auf der Tribüne des
Plenarsaales können Besuchergruppen und Einzelbesucher nach
vorheriger schriftlicher oder telefonischer Anmeldung beim
Besucherdienst des Deutschen Bundestages teilnehmen, Beginn jeweils
zur vollen Stunde, Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 17.00 Uhr,
am Samstag und Sonntag zwischen 10.00 und 16.00 Uhr. Unangemeldete
Besucher können teilnehmen, wenn Plätze frei sind.
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Führungen durch den Plenarbereich, die Besucherebene,
Dachterrasse und Kuppel finden an sitzungsfreien Tagen um 10.30,
15.30 und 19.30 Uhr statt (max. 25 Pers.). Anmeldung dringend
erforderlich.
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An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen bietet der Besucherdienst
Architektur- und Kunstführungen durch das
Reichstagsgebäude an, Beginn 11.30 Uhr (max. 25 Pers.).
Anmeldung dringend erforderlich.
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Anmeldung: Deutscher Bundestag, Besucherdienst, Platz der
Republik 1, 11011 Berlin, Telefon 030-227-32152
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Informationsmaterial über die Arbeit des Deutschen
Bundestages liegt im Bereich des Westeingangs und auf der Ebene der
Besuchertribünen aus und kann auch fernmündlich beim
Referat Öffentlichkeitsarbeit unter:
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Telefon 030-22 72 74 53 oder per
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Telefax 030-22 72 65 06 sowie über
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Internet: www.bundestag.de angefordert werden.
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Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2000/bpextra/extr048