Gesetz zur Änderung des Asylverfahrens vorgelegt(in) Durch "Fiktion" der Asylantragstellung für Kinder von Ausländern, die ein Asylverfahren betreiben, will der Bundesrat mit einem Gesetzentwurf ( 14/4925) die Beschleunigung von Asylverfahren erreichen. Das Verfahren soll für in Deutschland geborene, minderjährige oder ledig eingereiste Kinder regeln. Als "Fiktion" wird in der Philosophie eine bewusst widerspruchsvolle Annahme als methodisches Mittel bei der Lösung eines Problems eingesetzt. Mit der Asylantragstellung für die unter 16 Jahre alten und damit nach dem Asylverfahrensgesetz nicht handlungsfähigen Kinder soll den bisherigen langen Verfahrensabläufen bei Asylanträgen entgegengewirkt werden. Der Begründung zufolge werden innerhalb einer Familie Asylanträge für die einzelnen Familienmitglieder häufig bewusst zeitversetzt gestellt. So würden alle Bemühungen, Asylverfahren beschleunigt zu bearbeiten und im Fall einer negativen Entscheidung den Aufenthalt kurzfristig zu beenden, unterlaufen. Besonders bei großen Familien komme es aufgrund sukzessiver Antragstellung ohne weiteres zu Aufenthaltszeiten von sieben bis zehn Jahren. Anschließend werde argumentiert, nach einer so langen Aufenthaltsdauer sei angesichts der inzwischen erfolgten Integration der Kinder eine Aufenthaltsbeendigung nicht mehr vertretbar. |