ÄNDERUNG DES SOZIALGESETZBUCHES BESCHLOSSEN Sozialversicherungsträger sollen auf Wirtschaftlichkeit prüfen(as) Die Sozialversicherungsträger sollen verpflichtet werden, angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei allen finanzwirksamen Maßnahmen durchzuführen. Dafür hat sich der Bundestag ausgesprochen, indem er am 19. Januar mit den Stimmen der Koalition und der PDS und gegen das Votum von Union und Liberalen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/4053) in geänderter Fassung annahm. In der Beschlussempfehlung ( 14/5095) heißt es, in geeigneten Bereichen solle künftig eine Kosten- und Leistungsrechnung eingeführt werden. Ihr komme als Informations-, Steuerungs- und Kontrollinstrument im Rahmen der erhöhten Bewirtschaftungsfreiheit eine erhebliche Bedeutung zu. Laut Regierung entlastet die Flexibilisierung die Haushalte der Sozialversicherung. Die mit der Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung verursachten Ausgaben könnten ausgeglichen werden, indem der Mitteleinsatz optimiert werde. Einig war sich der Ausschuss darin, dass eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung bei den Trägern der Sozialversicherung unumgänglich ist. Die SPD erklärte in der Diskussion, sie wolle mit dem Entwurf das fortentwickelte Haushaltsrecht des Bundes auf die Sozialversicherungsträger übertragen. Die Rentenversicherungsträger sollten an die Bewertungs- und Bewirtungsmaßstäbe des Bundes und die Landesversicherungsanstalten an die der aufsichtsführenden Länder gebunden werden. Diese Maßnahmen führten zu einer besseren Transparenz der Haushalte, die auch Einsparungen bringe. Die CDU/CSU hingegen bezeichnete den Entwurf als kontraproduktiv, weil er keine Verbesserung der Arbeit der Sozialversicherungsträger, sondern nur mehr Bürokratie bedeute und die Selbstverwaltung untergrabe. Auch schaffe er eine Ungleichbehandlung zwischen den Trägern der Renten- und denen der Kranken- bzw. Unfallversicherung. Nach Ansicht der Bündnisgrünen haben die Rentenversicherer in der Anhörung nicht glaubhaft darlegen können, dass ein Eingriff in die Selbstverwaltung vorgenommen werde. Jetzt sei eine sozialverträgliche Lösung gefunden und geltendes Recht umgesetzt worden. Die F.D.P. kritisierte, das mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz die Stichtagsregelung nicht geändert werde. Immer noch könnten riesige Nachzahlungen für die letzten beiden Jahre gefordert werden. Dies gehe an der Realität vorbei. Auch die PDS bemängelte die Stichtagsregelung. Dennoch begrüßte sie den Gesetzentwurf, da die Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung keinen dramatischen Einschnitt für die Träger der Rentenversicherung bedeute. Ohne Mehrheit blieb ein Änderungsantrag der F.D.P. ( 14/5111) zur Versicherungspflicht von Selbstständigen und ein Entschließungsantrag der PDS ( 14/5096) zur Versicherungspflicht von freiberuflichen Lehrern. |