INITIATIVEN DER KOALITIONSFRAKTIONEN UND DER OPPOSITION
Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen verbessern
(wi) Die Koalition und die Union wollen mehr für den Mittelstand tun. Vorschläge, die SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/5485) sowie die CDU/CSU ( 14/5545) in Anträgen unterbreitet haben, um die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern, überwies der Bundestag am 15. März zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss. Einen Entschließungsantrag der F.D.P. ( 14/5572) zur Großen Anfrage der Union ( 14/3870) zu den Chancen des Mittelstandes in der globalen Wirtschaft und zur Antwort der Bundesregierung darauf (14/4603) lehnte das Parlament ab.
Die Koalitionsfraktionen wollen die Rahmenbedingungen und Fördermaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen weiter verbessern, damit diese ihr Entwicklungs- und Innovationspotenzial voll entfalten können. Dazu müsse an der wachstums- und stabilitätsorientierten Wirtschafts- und Finanzpolitik festgehalten werden.
Zentrale Bestandteile seien die Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung, eine mittelstandsfreundliche Steuerpolitik sowie weitere Strukturreformen. Darüber hinaus wollen die Fraktionen die Kultur der Selbstständigkeit stärken, indem die Initiative zur Errichtung von Existenzgründer-Lehrstühlen sowie Schulprojekte, die Jugendliche mit unternehmerischen Fragestellungen vertraut machen, weiterhin unterstützt werden.
Existenzgründer-Lehrstühle
Die Regierung wird aufgefordert, über die bestehenden 18 Existenzgründer-Lehrstühle hinaus dafür zu sorgen, dass ein Netzwerk von Lehrstühlen entsteht. Die Hochschulen sollten sich für die Weiterbildung von Unternehmern öffnen. Um einen stärkeren Praxisbezug der Ausbildungsinhalte zu erreichen, müsse die Kommunikation zwischen Hochschulen und Wirtschaft verstärkt werden.
Die Abgeordneten treten ferner dafür ein, die finanzielle Förderung von Existenzgründungen von kleinen und mittleren Unternehmen auf "hohem Niveau" fortzusetzen und die Informationslage von Existenzgründern im Internet zu verbessern. Verbessert werden sollten auch die Rahmenbedingungen für die Beschaffung von Beteiligungskapital am Neuen Markt, heißt es in dem Antrag.
Zusammen mit den Sozialpartnern sei ein modernes und zukunftsoffenes Ausbildungssystem sicherzustellen, indem sich Regierung und Sozialpartner rasch auf neue Berufsbilder und Qualifikationen für den Dienstleistungssektor verständigen, die Ausbildungschancen junger Frauen verbessern und Hilfen zum Abschluss einzelner Ausbildungsabschnitte entwickeln, um auch theorieschwächeren Jugendlichen die Chance einer soliden Berufsausbildung zu vermitteln.
"Arbeitsmarkt deregulieren"
Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Regierung ebenfalls auf, die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Betätigung des Mittelstandes zu verbessern. Unter anderem wird in der Wirtschaftspolitik gefordert, die Überregulierung, langwierige Verfahren und damit verbundene hohe Kosten auch bei Unternehmensgründungen zu bekämpfen. Auch der Arbeitsmarkt müsse dereguliert werden. Die Besteuerung von Aktienoptionen für Mitarbeiter solle so abgesenkt werden, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen bei der Suche nach qualifizierten Mitarbeitern gewährleistet wird.
Ferner plädiert die Union dafür, die angespannte Eigenkapitalsituation mittelständischer Betriebe durch niedrigere Steuern und Abgaben zu verbessern. Angesichts der bevorstehenden Einführung eines Bewertungsverfahrens (Rating) vor allem für Existenzgründer müsse es flankierende Konzepte bei der Kapitalbeschaffung geben. Zu verbessern sei ferner die Bereitstellung von Risikokapital. Monopolstellungen von Unternehmen wie Bahn und Post will die Fraktion weiter auflösen, öffentliche Beteiligungen und Dienstleistungen privatisieren. Das Briefmonopol dürfe nicht über 2002 hinaus verlängert werden.
In der Arbeitsmarktpolitik befürworten die Abgeordneten, dass sich Tarifverträge stärker auf Entgelt und Arbeitszeitrahmen sowie ökonomische und soziale Bedingungen konzentrieren, die den Betrieben Raum für dezentrale und individuelle Lösungen lassen. Das Betriebsverfassungsgesetz muss nach Überzeugung der CDU/CSU dem zusammenwachsenden europäischen Wirtschaftsraum Rechnung tragen. Kleine und mittlere Betriebe dürften durch eine Ausweitung der Mitbestimmung, eine höhere Zahl von Betriebsräten oder durch zusätzliche Einflussmöglichkeiten auf Investitionsentscheidungen nicht belastet werden.
Ebenso sollte das Kündigungsschutzrecht die Schaffung von Arbeitsplätzen nicht gefährden, betont die Union. Der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit sei nicht akzeptabel. Zum Ausbau eines Niedriglohnsektors sei das Lohnabstandsgebot bei der Bemessung der Sozialhilfe zu beachten und die Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Sozialhilfe zu reduzieren.
"Steuerreform II" gefordert
Die F.D.P. hatte in ihrem Entschließungsantrag eine "Steuerreform II" gefordert. Im Mittelpunkt müsse der Übergang zu einem einfachen Stufentarif mit Steuersätzen von 15 Prozent, 25 Prozent und in der Spitze 35 Prozent stehen.
Ferner sollte die Regierung die Einführung gesetzlicher Öffnungsklauseln im Tarifvertragsrecht durch die Streichung des Tarifvorbehalts im Betriebsverfassungsgesetz ermöglichen. Dadurch würde sich die Möglichkeit verbessern, zu freiwilligen Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Belegschaften zu kommen. Die im Kabinett verabschiedete Novelle zum Betriebsverfassungsgesetz sollte die Regierung dagegen zurückziehen.
Ebenso wollten die Liberalen eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung ab 1. Juli von 6,5 auf 5,5 Prozent. Auch sollten es die Ausbildungsordnungen erlauben, dass mehrere Betriebe Verbundausbildungsplätze bereitstellen. Schließlich plädieren die Liberalen dafür, das "Bündnis für Arbeit" aufzulösen.