ANTRAG DER CDU/CSU
Wettbewerbsrecht in der EU auf hohem Niveau angleichen
(wi) Die Bundesregierung soll sich bei der Europäischen Kommission und den europäischen Partnerländern dafür einsetzen, dass das europäische Wettbewerbs- und Lauterkeitsrecht auf hohem Schutzniveau harmonisiert wird. Dies verlangt die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag zur Innovation und zum fairen Wettbewerb im Handel nach der Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung ( 14/5751), den der Bundestag am 5. April zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat.
Vor allem durch die E-Commerce-Richtlinie der EU drohe deutschen Unternehmen durch die schon heute zunehmend unterlaufenen Vorschriften des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung eine "Inländerdiskriminierung", heißt es in dem Antrag.
Durch eine Reform des Gesetzes gegen unterlauteren Wettbewerb und des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen solle die Regierung sicherstellen, so die Union, dass die mittelstands- und verbraucherschützenden Funktionen dieser Gesetze gewahrt bleiben. Zu berücksichtigen sei dabei vor allem eine mögliche "Verdrängungswirkung" von Kundenbindungssystemen zu Lasten des mittelständischen Facheinzelhandels und des Handwerks.
Darüber hinaus solle die Regierung prüfen, ob dem mittelständischen Einzelhandel eine Übergangsfrist von einem Jahr zugestanden werden kann, um Marketing-, Vertriebs- und Kundenbindungssysteme zu entwickeln und die Marketingkooperation auszubauen. Auch künftig müssen nach Ansicht der F.D.P. irreführende Preisgestaltung verhindert und verhandlungsschwächere Kunden vor Übervorteilung geschützt werden. Es sei nicht im Sinne moderner Verbraucherschutzpolitik, wenn unerfahrene Kunden durch irreführende Werbung mit Zugaben und Rabatten zu nachteiligen Vertragsabschlüssen verleitet würden.
Ohne Aussprache hat der Wirtschaftsausschuss am 4. April einen Gesetzentwurf der F.D.P. zur Anpassung des deutschen Rabattrechts an die EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ( 14/4423) abgelehnt. Darin war die Fraktion für die Aufhebung des Rabattgesetzes eingetreten. Der Bundestag hat am 5. April den Regierungsentwurf zur Aufhebung des Rabattgesetzes und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften ( 14/5441) an den Wirtschaftsausschuss überwiesen (siehe auch Seite 20).