RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS ERWARTET BERICHT
Rentenversicherungsträger sollen neu organisiert werden
(hh) Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) setzt sich weiter für eine Neuorganisation der Rentenversicherungsträger ein. Deshalb forderte der am 30. März einvernehmlich das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) auf, bis Ende des Jahres einen mit dem Bundesrechnungshof (BRH) abgestimmten Bericht vorzulegen, in dem vor allem die Einsparpotenziale und Synergieeffekte dieser Neuorganisation dargestellt werden.
Grundlage der geplanten Neuorganisation der Rentenversicherungsträger ist ein BRH-Bericht aus dem Jahr 1998, in dem eine grundlegende Neustrukturierung vorgeschlagen wurde. So sollte unter anderem die Zahl der Träger von derzeit 27 auf einen Bundesträger und sechs Landesträger reduziert werden. Insgesamt könnten laut BRH durch eine Neustruktur rund zehn Prozent der Verwaltungsausgaben von insgesamt 7 Milliarden DM eingespart werden.
Da die Rentenversicherungen föderalistisch aufgebaut sind, wurde eine Facharbeitskommission eingesetzt. Nach einem Bericht des BMA konnte in der Arbeitsgruppe bisher weder ein Konsens noch eine Annäherung bei der Organisationsverfassung, der Aufgabenverteilung zwischen Bundes- und Regionalebene und der Reduzierung der Trägerzahl erreicht werden. Uneingeschränkt für das auf einem Eckpunktepapier beruhende "Konsensmodell" habe sich der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) und die Mehrheit der Landesversicherungsanstalten ausgesprochen.
Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) vertrete in der Zwischenzeit ihr eigenes Modell einer Bundesanstalt für Rentenversicherung. Die Länder hätten zwar ihre Unterstützung für das Konsens-Modell zugesagt. Sie knüpften dies jedoch daran, dass von der Einrichtung einer Einheitsspitze sowie von der Zuordnung der im öffentlichen Dienst beschäftigten Versicherten zur Bundesebene abgesehen werde. Nach Auffassung der Länder sei der BfA in diesem Zusammenhang ein Abbau von rund 3.000 Stellen zu Gunsten der Landesversicherungsanstalten zuzumuten. Im Übrigen würden die Länder keine gesetzliche Vorgabe zur Trägerzahl akzeptieren.
Die Abgeordneten kritisierten wie der BRH, dass im Bericht erneut kein konkreter Organisationsvorschlag gemacht werde. Er enthalte keine Hinweise darauf, wie weiter verfahren werden solle. So könne es nicht weitergehen; schließlich müsse der Steuerzahler dies alles bezahlen. Das BMA wies darauf hin, dass es sich bemüht habe, zu einem Ergebnis zu kommen. Es sei daran interessiert, den Streit zu beenden. Allerdings sei es auf die Mitwirkung aller Beteiligten angewiesen. Das BMA wies zudem darauf hin, dass ein Urteil des Verfassungsgerichts abgewartet werden solle, das zum Jahresende vorliegen könnte.
Der Vertreter des VDR war sich nicht sicher, ob das Konsensmodell durchgesetzt und ein Gesetz noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden kann.