Steuervergünstigung im ÖPNV weiterhin ermöglichen
(fi) Der Finanzausschuss hat am 28. März drei Dokumente der EU-Kommission zur Kenntnis genommen. Dabei ging es um die Ermächtigung Frankreichs, den Verbrauchsteuersatz für bestimmte Mineralöle mit besonderen Verwendungszwecken zu staffeln (Rats-Dok. Nr. 12484/00), um Verbrauchsteuerermäßigungen und -befreiungen für Mineralöle, die zu bestimmten Zwecken verwendet werden (Rats-Dok. Nr. 13561/00) sowie um die Ermächtigung der Niederlande, die Verbrauchsteuer auch des von Taxis im Jahr 2000 verbrauchten Dieselkraftstoffs zu staffeln (Rats-Dok. Nr. 14747/00).
Ebenfalls zur Kenntnis nahm der Ausschuss Anträge der Fraktionen zu diesen Vorlagen aus dem mitberatenden Verkehrsausschuss. Zu Frankreich hatten SPD und Bündnisgrüne im Verkehrsausschuss erklärt, es sei nichts dagegen einzuwenden, dass dem Land ermöglicht werde, die Mineralölsteuervergünstigung auf der Basis einer EU-Richtlinie für Kraftstoffe zu gewähren, die im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingesetzt werden. Die Fraktionen erklären, sie unterstützen Vorschläge der schwedischen EU-Präsidentschaft und des Rates der EU-Wirtschafts- und Finanzminister (Ecofin), die Steuervergünstigung für solche Kraftstoffe bis Ende 2006 zu verlängern.
Steuersätze harmonisieren
Die CDU/CSU hatte vorgebracht, die Harmonisierung der Struktur der Verbrauchssteuern auf Mineralöle für Fahrzeuge im ÖPNV müsse zu gleichen Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer führen. Daher solle die Regierung auf harmonisierte Verbrauchsteuersätze hinwirken.
Einen weiteren Antrag hatten SPD und Bündnisgrüne zur Überprüfung von rund 100 Mineralölsteuerermäßigungen und -befreiungen im Ecofin im Februar dieses Jahres vorgelegt. Darin wird begrüßt, dass diese Vergünstigungen für das Transportgewerbe in Italien, den Niederlanden und Frankreich bis Ende 2002 abgebaut werden sollen. Bei einer Strategie, die nur auf Vorteile für das heimische Gewerbe abziele, könnten nur alle verlieren. Vordringlich seien die Einführung einer EU-Fahrerlizenz für Fahrer aus Nicht-EU-Staaten und einer entfernungsabhängigen Lkw-Gebühr ab 2003.