RUNDE UND RINGSTORFF IM SONDERAUSSCHUSS
Länder bleiben in der Frage des künftigen Finanzausgleichs gespalten
(fi) Die Länder sind in der Frage, wie die Maßstäbe für die künftige Ausgestaltung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs auszusehen haben, nach wie vor gespalten. Dies wurde am 6. April im Sonderausschuss "Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz" deutlich, dem der Erste Bürgermeister von Hamburg, Ortwin Runde (SPD), und der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Harald Ringstorff (SPD), Rede und Antwort standen.
Das vom Bundesverfassungsgericht geforderte Maßstäbegesetz als Vorstufe für einen neuen Finanzausgleich soll im Bundestag noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Wie Ringstorff mitteilte, haben die Länder eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis zum 21. Juni versuchen soll, die Differenzen vornehmlich zwischen Geber- und Nehmerländern zu überwinden. Ringstorff sagte, es sei zweifelhaft, ob die Stellung-nahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung von allen 16 Ländern getragen werden könne. Der Schweriner Ministerpräsident gab sich eher pessimistisch, was die Einigungschancen angeht.
Drei unterschiedliche Modelle
Die F.D.P. zeigte sich besorgt mit Blick auf den Zeitplan. Die erste Lesung des Regierungsentwurfs ist für den 10. Mai vorgesehen. Elf überwiegend norddeutsche Länder, darunter Hamburg als einziges Geberland, haben sich im so genannten "Hannoveraner Kreis" zusammengeschlossen. Die süddeutschen Geberländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen vertreten ein anderes und Nordrhein-Westfalen ein drittes Modell.
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Der Vorsitzende des
Sonderausschusses
"Maßstäbegesetz/Finanzausgleichsgesetz", Volker
Kröning (SPD, Mitte), hatte den Ersten Bürgermeister
Hamburgs, Ortwin Runde (SPD, links), und den
Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern, Harald
Ringstorff (SPD, rechts), in der Ausschusssitzung zu
Gast. |
Der Hamburger Bürgermeister sprach sich dafür aus, zügig zu einem sachgerechten Ergebnis zu kommen. Dabei dürften keine "Verletzten zurückbleiben", es dürfe also keine Gewinner und Verlierer geben. Die großen Differenzen zwischen den westdeutschen und ostdeutschen Ländern müss-ten jetzt angegangen werden. Hamburg habe ein Interesse daran, dass die neuen Länder nicht weiter zurückfallen. Man dürfe nicht nur regional denken, sagte Runde mit Blick auf andere Zahlerländer.
Aus dem Ausschuss darauf angesprochen, ob die Vorgabe der Karlsruher Richter, das Maßstäbegesetz dem Finanzausgleichsgesetz vorzuschalten, sinnvoll sei, sagte Runde, dies entspreche nicht der politischen Wirklichkeit. Man müsse den Zusammenhang sehen und eine gewisse "Sicherheit vermitteln". Ebenso argumentierte Ringstorff. Man könne nicht im "Blindflug" einem Gesetz zustimmen, das die Weichenstellung für den Finanzausgleich enthält.
Während Ringstorff darauf abhob, dass die dünne Besiedlung eines Landes als Maßstab für Finanzausgleichszahlungen herangezogen werden sollte, weil sie die Bereitstellung von öffentlichen Gütern und Dienstleistungen verteuere, setzte sein Hamburger Kollege den Akzent auf die Einwohnerwertung und auf die Einbeziehung der Hafenlasten. Runde kritisierte, dass der Regierungsentwurf keinen Hinweis auf die Methode enthalte, die zur Feststellung des Mehrbedarfs der Stadtstaaten führe.
Am 30. März hatten Bayerns Finanzminister Professor Kurt Faltlhauser (CSU) und sein niedersächsischer Amtskollege Heinrich Aller (SPD) die unterschiedlichen Positionen der süddeutschen Geberländer und des "Hannoveraner Kreises" dargelegt. Faltlhauser argumentierte, Bayern zahle über zehn Prozent seines Haushaltsvolumens in den Finanzausgleich ein. Die Geberländer wollten ein Anreizsystem schaffen, nach dem zusätzlich in den Ländern erwirtschaftetes Steueraufkommen zu einem wesentlichen Teil in diesen Ländern verbleibt. Er bemängelte, dass sich der Regierungsentwurf nicht an die Bitte der Länder gehalten habe, die kommunale Finanzkraft nicht mit mehr als 50 Prozent anzusetzen, sondern sie auf 100 Prozent festgelegt habe.
Auch Aller betonte, dass der Regierungsentwurf nicht auf die Diskussion auf Länderebene eingegangen sei. Im Hannoveraner Modell werde die Einwohnerwertung differenzierter dargestellt und an den Hafenlasten der Stadtstaaten festgehalten. Anreize würden maßvoll, aber deutlich umgesetzt.