Eigenheimförderung nicht ausweiten
(fi) Keine Mehrheit hat am 17. Mai ein Gesetzentwurf der PDS-Fraktion ( 14/4351) zur Änderung des Eigenheimzulagengesetzes im Bundestag gefunden.
Auf Empfehlung des Finanzausschusses ( 14/5349) lehnte die Mehrheit das Anliegen der Fraktion ab, einen neuen Paragrafen 17a in das Gesetz einzufügen, der die Förderung des Erwerbs von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften auf den Erwerb von Anteilen an einer bestehenden, nicht eigentumsorientierten Wohnungsgenossenschaft ausweitet und keine Mindesthöhe des Genossenschaftsanteils voraussetzt.
Der Förderbetrag sollte nach dem Willen der PDS 15 Prozent des Genossenschaftsanteils bei einer Bemessungsgrenze von 40.000 DM geleis.teter Einlage betragen. Im Finanzausschuss hatte die Union darauf hingewiesen, dass der Entwurf dem Gesetz widerspreche, da er nur die Erhaltung bestehender Genossenschaften gewährleisten solle.