REGIERUNG LEGT BERICHT VOR
Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz bleibt Ziel
(vs) Die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben weiterhin dafür ein, die in der Koalitionsvereinbarung festgelegten Ziele zu erreichen. Dazu gehört die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz, erklärt sie in ihrem als Unterrichtung vorgelegten Tierschutzbericht 2001 ( 14/5712).
In dem Bericht über den Stand der Entwicklung des Tierschutzes kommt die Regierung zu dem Schluss, dass trotz des erreichten Standes der gesellschaftliche Auftrag aktuell bleibt, den Tierschutz weiterzuentwickeln. Dabei setzt sie laut Unterrichtung vor allem auf europäische Lösungen. Ziel müsse sein, möglichst einheitliche Vorgaben europaweit zu schaffen, um den Bedürfnissen der Tiere besser gerecht zu werden.
Als Ziele für die Zukunft nennt die Regierung unter anderem die Umsetzung der EG-Richtlinie zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere in nationales Recht und die Verabschiedung der neuen Hennenhaltungsverordnung noch im ersten Halbjahr 2001, die Verkürzung der Transportzeiten, insbesondere für Schlachttiere, sowie Verbesserungen bei den Tierhaltungsvorschriften, insbesondere bei der Schweinehaltung. Um Probleme in der Heimtierhaltung, vordringlich in Bezug auf Hunde, zu lösen, solle eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die die Vorschläge verschiedener Verbände mit dem Ziel beraten soll, wo erforderlich auf das Tierschutzgesetz gestützte Regelungen zu treffen.
Die Regierung zeigt sich allerdings überzeugt, dass Verbesserungen beim Tierschutz nicht allein durch Rechtsvorschriften erreicht werden können. Vielmehr sei es notwendig, ein allgemeines Bewusstsein für den Tierschutz zu schaffen. Dies gelte aber nicht nur für die Tierhalter, sondern auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Erst wenn diese bereit seien, ihre Verantwortung für den Tierschutz zu tragen – das heißt auch, höhere Preise für Lebensmittel zu zahlen -, würden die Tierhalter, die ihren Tieren ein Mehr an Tiergerechtigkeit zukommen lassen, eine Chance am Markt haben.