Straftatbestände sollen gestrichen werden
(re) Die Straftatbestände "Bildung krimineller Vereinigungen" (§ 129 Strafgesetzbuch, StGB) und "Bildung terroristischer Vereinigungen" (§ 129a, StGB) möchte die PDS gestrichen wissen. Die Fraktion brachte dazu einen Gesetzentwurf ( 14/5832) ein.
Zur Begründung führen die Abgeordneten an, die genannten Strafnormen seien ein "Fremdkörper im deutschen Strafrecht", da sie auf eine konkrete Tat des Beschuldigten verzichteten und stattdessen für die Strafbarkeit überwiegend auf dessen behauptete Gesinnung abstellten. In der Strafverfolgungspraxis habe sich gezeigt, dass beide Vorschriften dazu führten, die Rechte des Beschuldigten im Strafverfahren erheblich einzuschränken. Auf Grund der Unbestimmtheit und "Uferlosigkeit" der Tatbestände, so die PDS weiter, bleibe ihre Anwendung der "Willkür" der speziell für Staatsschutzdelikte zuständigen Abteilungen der Strafverfolgungsbehörden überlassen.