ENTSCHEIDUNG IM AUSSCHUSS
Gesetzentwurf zum Jüdischen Museum wird von der Opposition nicht unterstützt
(ku) Gegen die Stimmen von CDU/CSU, F.D.P. und PDS hat der Ausschuss für Kultur und Medien am 30. Mai einen Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen, der die Gründung einer Bundesstiftung "Jüdisches Museum Berlin" ( 14/6028) zum Ziel hat.
Nach dem Entwurf ist vorgesehen, einen Berliner Gesetzentwurf zur Auflösung der Landesstiftung zeitgleich mit dem vorgelegten Bundesgesetz am 1. September 2001 in Kraft treten zu lassen. Das Museumsgebäude soll als Eigentum des Landes dem Bund kostenlos zur Nutzung überlassen werden.
Die Oppositionsfraktionen hatten es jedoch entgegen ihrer ursprünglichen Absicht abgelehnt, die Initiative zu unterstützen, nachdem Staatsminister Nida-Rümelin offen gelassen hatte, ob die Vereinbarung zur Hauptstadtkulturförderung und die Auflösung der Landesstiftung Jüdisches Museum vom Berliner Senat tatsächlich unterzeichnet wird, bevor der Bundestag den Gesetzentwurf zur Bundesstiftung verabschiedet.
Zuvor hatten die Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition zwei Änderungsanträge der CDU/CSU zur Stiftungsinitiative abgelehnt. Der erste bezog sich auf eine Erweiterung der Zahl der Stiftungsratsmitglieder, wonach bis zu 13 an Stelle von bisher 7 Mitglieder vom Bundespräsidenten ernannt werden sollten. Das Benennungsrecht für die zusätzlichen Mitglieder sollte nach Vorstellung der Union je zur Hälfte bei der Bundesregierung und beim Bundestag liegen. Die Koalition hatte ihr Einverständnis signalisiert, aber vorgeschlagen, die Änderung mit gleichem Wortlaut, jedoch als Initiative aller Fraktionen zu beschließen. Dem stimmte die CDU/CSU nicht zu.
Im Grundsatz abgelehnt wurde von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS der zweite Änderungsantrag der Union, wonach die Aufgaben der Stiftung "konzeptionell und personell" eng mit den Einrichtungen des Holocaust-Mahnmals und der Topografie des Terrors wahrgenommen werden sollten. Die Zielsetzung und Darstellung der Stiftung, so die SPD, müsse offen sein für 2.000 Jahre gemeinsamer Geschichte in Deutschland. Dies schließe die Intention des Änderungsantrages aus.