ALTERSSICHERUNG
Abgeordnete stimmen Änderung der Hinterbliebenenrente zu
(as) Das Hinterbliebenenrecht soll nach dem Willen des Bundestages geändert werden. Dies beschlossen die Parlamentarier bei Gegenstimmen der CDU/CSU-Fraktion am 1. Juni, indem sie einen entsprechenden Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/6043) auf Empfehlung des Arbeits- und Sozialausschusses vom 30. Mai annahmen.
Danach soll bei der Rentenberechnung die bisher auf einen Entgeltpunkt je Kind festgesetzte Kinderkomponente für das erste Kind auf zwei Entgeltpunkte erhöht werden. Außerdem soll der Grundfreibetrag bei der Einkommensanrechnung auf Witwenrenten entgegen der kürzlich beschlossenen Rentenreform weiterhin dynamisiert werden. Ein Antrag der Union ( 14/6042) zum selben Thema wurde mit den Stimmen der Koalition zurückgewiesen. Die SPD erklärte im Ausschuss, man wolle eine Entschließung des Bundesrates, die dieser im Rahmen der Rentenreform verabschiedet hatte, umsetzen. Für Witwen und Witwer, die Kinder erzogen haben, solle mit dem Entwurf die Absenkung des Versorgungssatzes bei der großen Witwenrente von 60 auf 55 Prozent angemessen ausgeglichen werden.
Nach Ansicht der Union werden mit der Koalitionsinitiative "massive" Kürzungen bei der Hinterbliebenenrente verhindert; auch werde die Absenkung des Versorgungssatzes weitgehend ausgeglichen. Allerdings sei es inakzeptabel, Vermögenseinkünfte auf die Witwenrente anzurechnen. Dies sei ein falsches Signal für die private und betriebliche Altersvorsorge. Auf diese Weise werde bei den Vorsorgeprodukten bereits ausgewählt.
Die Bündnisgrünen betonten, dass mit den Änderungen Frauen, die Kinder erzogen haben, deutlich besser gestellt werden. Trotzdem sei es für diese Personengruppe weiterhin unumgänglich, privat vorzusorgen. Außerdem zeige die Rentenreform bereits erste Wirkung; die Versicherungswirtschaft "überschlage" sich praktisch mit Angeboten für die Altersvorsorge. Die PDS kritisierte, dass Menschen ohne Kinder benachteiligt würden. Anzustreben sei eine "egalitäre, kindbezogene" Regelung. Auch nach den geplanten Änderungen müssten Frauen in der Hinterbliebenenversorgung besser gestellt werden. Für die F.D.P. wird mit dem Gesetzentwurf das Ziel erreicht, die nächsten Generationen nicht dauerhaft zu belasten. Es sei richtig, den Freibetrag zu dynamisieren.