EU-VORLAGE BERATEN
Branntweinmonopol erhalten
(vs) Gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagene "gemeinsame Marktorganisation für Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs" (Rats-Dok. Nr. 06586/01) wendet sich ein Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, den der Verbraucherschutzausschuss am 30. Mai bei Stimmenthaltung der PDS einstimmig angenommen hat.
Das deutsche Branntweinmonopol habe sich als einzelstaatliche Marktordnung bewährt, heißt es darin. Die Bundesregierung soll sich deshalb dafür einsetzen, dass es als solche auch zulässig bleibt, falls der Kommissionsvorschlag angenommen wird. Zuvorderst solle die Regierung jedoch bei den Verhandlungen in der EU dafür eintreten, dass statt einer neuen "Gemeinsamen Marktorganisation" lediglich eine "leichte" Rahmenregelung geschaffen wird. Im Falle einer Annahme des Kommissionsvorschlags sei auf Veränderungen und Anpassungen hinzuwirken. Unter anderem soll Deutschland gestattet werden, die bisherigen nationalen Beihilfen weiterhin zu gewähren. Sollte dem auf EU-Ebene nicht gefolgt werden, wird die Regierung aufgefordert, die Verordnung abzulehnen.