VERORDNUNG ZUGESTIMMT
Verbot für Batterien und Akkus mit unzulässigem Quecksilbergehalt
(um) Batterien und Akkus mit unzulässig hohem Quecksilbergehalt sollen verboten werden. Dies beschloss der Bundestag, als er am 1. Juni eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung annahm. Das Parlament folgte damit der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( 14/5931, 14/6136).
Mit ihrer ersten Verordnung zur Änderung der Batterieverordnung von 1998 ( 14/5931) folgt die Bundesregierung den Richtlinien der Kommission und des Rates der EU über gefährliche Stoffe. Nach den EU-Richtlinien sollte das Inverkehrbringen bestimmter Batterien und Akkus wegen ihres Quecksilbergehaltes bereits zum 1. Januar 2000 verboten werden.
Betroffen sind von der Verordnung alle Batterien, die mehr als 0,0005 Gewichtsprozent Quecksilber enthalten.
Außerdem gilt die Verordnung für Alkali-Mangan-Batterien, die mehr als 0,025 Gewichtsprozent Quecksilber enthalten, und im Weiteren für Batterien, die mehr als 0,025 Gewichts-prozent Kadmium oder die einen höheren Bleigehalt aufweisen als 0,4 Prozent ihres Gewichts.
Die Bundestagsfraktionen hatten übereinstimmend im Umweltausschuss die Auffassung vertreten, dass die Absenkung des zulässigen Schadstoffgehaltes von Batterien und Akkumulatoren ein Schritt in die richtige Richtung sei.
Die Abgeordneten bemängelten jedoch einmütig die kurze Zeit zwischen der Zuleitung der Verordnung durch die Bundesregierung und dem Termin für die Abgabe des Berichtes. Durch diese kurze Zeitspanne sei eine Detailprüfung der vorgenommenen Änderungen gegenüber der Fassung des Erstentwurfs kaum möglich gewesen.