EUROPAAUSSCHUSS BERIET FRAKTIONSINITIATIVEN
Übergangsfristen bei der EU-Osterweiterung einhalten
(eu) Gegen das Votum von CDU/CSU, F.D.P. und PDS hat der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union am 30. Mai einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ( 14/5447), die Weichen für die Erweiterung der EU richtig zu stellen, angenommen. Darin wird gefordert, dass sich die Bundesregierung in der EU für sozialverträglich ausgestaltete Übergangsfristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit einsetzt.
Dagegen seien derartige Übergangsfristen in sensiblen Bereichen wie Umwelt-, Landwirtschafts- oder Verkehrspolitik so weit wie möglich zu vermeiden, heißt es in dem Antrag. Eine Angleichung der Bewerberstaaten an die EU-Standards müsse, wenn möglich, bis zum Beitritt vollzogen sein.
Abgelehnt hat der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der PDS bei Enthaltung der F.D.P. einen Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion ( 14/5448), der sich auf deren Große Anfrage zur Erweiterung der Europäischen Union ( 14/3872) und die Antwort der Bundesregierung darauf ( 14/5232) bezieht. Darin forderte die Union, dass sich die Regierung für intensivere Beitrittsverhandlungen einsetzt. Vor allem dürfe die EU substanzielle Verhandlungen über die schwierigsten Fragen nicht bis zum Verhandlungsende aufschieben. Sie müsse vielmehr ihre Position in Fragen der Landwirtschaft und der Regionalpolitik noch in diesem Halbjahr präzisieren.
Bei Enthaltung der CDU/CSU und Zustimmung der F.D.P. und der PDS hat der Europaausschuss darüber hinaus einen Antrag der F.D.P. ( 14/5454) abgelehnt, der darauf abzielte, die Bürger für die EU-Osterweiterung zu gewinnen. Darin heißt es, gewisse Übergangsfristen in Bereichen, die nicht binnenmarktrelevant sind, müssten den Beitrittskandidaten zugestanden werden. Gut vorbereitete Bewerber sollten bald beitreten können, ohne auf Langsamere warten zu müssen, so die Liberalen.