Panorama
Rechtswidrig erlangte Spenden gehen an wohltätige Einrichtungen
|
||||||||||
Komitee Ärzte für die Dritte Welt. | ||||||||||
Das Bundestagspräsidium hat über die Verteilung von rund 3,3 Millionen Mark entschieden, die im letzten Jahr als rechtswidrig erlangte Spenden von Parteien abgeführt worden waren. Diese Gelder werden nun an insgesamt 40 mildtätige, kirchliche, religiöse und wissenschaftliche Einrichtungen weitergeleitet. Laut Parteiengesetz sind Spenden, die den Parteien in unzulässiger Weise zugewandt bzw. von den Parteien rechtswidrig angenommen werden, an das Parlamentspräsidium zu erstatten. Dieses entscheidet über die Verteilung. Nach sorgfältiger Prüfung wurde beschlossen, größere Summen (zwischen 100.000 und 300.000 Mark) den folgenden Organisationen zur Verfügung zu stellen: Komitee Ärzte für die Dritte Welt (Foto), das Freiburger Öko-Institut, Deutsche Liga zur Förderung notleidender Kinder, Jüdische Kultusgemeinde Wuppertal, Caritas-Zentren München Stadt/Land, Diakonisches Werk Niederlausitz, Ernst-Ludwig-Chambre-Stiftung zu Lich, Förderverein Historische Kirchen Lübz, Evangelische Kreuzkirchengemeinde Forst-Nord sowie Weißer Ring.