REGIERUNGSENTWURF VERABSCHIEDET
Bundestag will Pflegequalität sichern und weiterentwickeln
(ge) Die Qualität der Pflege soll geprüft, weiterentwickelt und gesichert werden. Mit den Stimmen von SPD und Bündnisgrünen nahm das Plenum am 20. Juni einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/5395) und einen Antrag der Koalition ( 14/4391) gegen die Stimmen der anderen Fraktionen an.
Danach will die Regierung die zur Vermeidung von Qualitäts- und Versorgungsmängeln erforderlichen Instrumente bereitstellen und sich im Bereich der Qualitätssicherung darauf konzentrieren, die Eigenverantwortung der Pflegeselbstverwaltung zu stärken. Außerdem soll die Zusammenarbeit von staatlicher Heimaufsicht und Selbstverwaltung verbessert werden. Übergreifendes Ziel muss es in den Augen der Exekutive sein, die Rechte von Menschen in ihrer Lebenslage als Pflegebedürftige zu schützen und zu stärken.
Nach Ansicht der Koalition (Beschlussempfehlung14/6308) soll das beschlossene Gesetz die Qualität der Pflegeversicherungsleistungen verbessern. Die Pflegebedürftigen müssten eine Versorgung erhalten, die ihren Bedürfnissen entspreche und ihnen ein hohes Maß an Sicherheit böten.
Die CDU/CSU vertrat die Auffassung, dass die Politik – statt eine Fülle von ordnungsrechtlichen Instrumentarien einzuführen und damit einen hohen Verwaltungsaufwand zu verursachen – lieber die Pflegebedingungen verbessern sollte. Ein entsprechender Gesetzentwurf ( 14/5547) und ein Antrag ( 14/3506) wurden vom Plenum abgelehnt. Nach Ansicht der F.D.P. ist es nicht möglich, Qualität von außen hinein zu kontrollieren oder hinein zu regulieren. Genau diesen Weg beschreite jedoch die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf, der einen bürokratischen Aufwand von jährlich 40 Millionen DM brächte. Die PDS wies darauf hin, dass die entscheidende Verbesserung für Menschen in Einrichtungen und auch zu Hause wäre, über größere Zeiträume mehr Personal zur Verfügung zu stellen. Sonst ließen sich keine wirklichen Verbesserungen der Situation erreichen. Die Fraktion hat einen Antrag ( 14/6327) eingebracht, wonach der Pflegebedürftigkeitsbegriff weiter und offener gefasst werden soll, um die Lebensqualität bei Pflegebedarf durch chronische Erkrankung, Behinderung oder im Alter zu sichern.