Auch Gästezimmer statistisch erfassen
(to) Die Bundesregierung will das vor mehr als 20 Jahren in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung der Statistik über die Beherbergung im Reiseverkehr ( 14/6392) ändern. Daher sollen künftig neben den monatlichen Erhebungen der Zahl der Betten, der Gäste und deren Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben auch das Angebot an Gästezimmern in der Hotellerie und deren Belegung erfasst werden, wie aus ihrem Gesetzentwurf ( 14/6392) hervorgeht, den das Plenum am 5. Juli an den Tourismusausschuss überwiesen hat.
Zur Begründung heißt es, in der betrieblichen Praxis sei die Zimmerbelegung der zentrale Maßstab der Kapazitätsauslastung. Die Erhebungen würden im Vergleich zur bestehenden Statistik netto zurückgehen, weil auf die bisher alle sechs Jahre angeordneten Kapazitätserhebungen und auf die Erhebung der Wohneinheiten in der Hotellerie verzichtet werde.
Der Bundesrat empfiehlt in seiner Stellungnahme, dass auch Betriebsteile als Erhebungseinheiten aufgenommen werden sollten. Bemängelt wird darüber hinaus der vorgesehene Wegfall der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aus der Statistik. In ihrer Gegenäußerung hält die Bundesregierung die Aufnahme von Betriebsteilen in das Gesetz nicht für erforderlich. Auch der Vorschlag, die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Statistik zu behalten, wird von der Regierung abgelehnt. Diese seien bereits zur jährlichen Krankenhausstatistik meldepflichtig.