Fragen
Ein Gesetzentwurf ist wie der Plan von einem neuen Haus
Kinder stellen Fragen, auf die Erwachsene nicht mehr kommen. Kinder nehmen das Wort beim Wort. Und wenn sie nicht weiterwissen, haben sie immer noch ausreichend Fantasie für logische Erklärungen.
"Ist ja ein Ding", sagt Alexandra und lässt sich im Foyer des Osteingangs auf die Treppe plumpsen, "ich dachte, hier hängt alles voller Bilder." "Aber nicht im Eingang", antwortet Hannah. "Hier ist doch überhaupt kein Platz."
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Hannah und Alexandra sind 12 Jahre, besuchen in Berlin die Grundschule – die eine in Prenzlauer Berg, die andere in Friedenau -, hören Britney Spears und Sofaplanet, sind aus dem Pokemon-Alter raus und in die Boy-Group-Phase reingewachsen. Was sie über Politik wissen, haben sie gehört, ein bisschen gelesen, manches in der Schule gelernt oder im Kinderkanal gesehen – es kommt auch vor, dass sie beim Zappen mitten in eine Nachrichtensendung geraten und da für einige Minuten hängen bleiben. Sie sind beide selbstbewusst genug, sich auf den Vorschlag einzulassen, einen Tag durch das Reichstagsgebäude zu laufen, sich anzuschauen, was dort so abläuft und – nur mit ein paar Stichworten versorgt – über das zu reden, was sie über Politik und Politiker wissen.
Ihrer Orientierung dienen die unterschiedlichen Farben, mit denen die einzelnen Ebenen des Reichstagsgebäudes gekennzeichnet sind – das Orangegelb des Erdgeschosses, das Blau der Plenarebene, das dunkle Grün im Besucherbereich, das Burgunderrot der Präsidialebene und das lichte Grau im Fraktionsbereich.
Orange - Das Erdgeschoss
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Hannah: Ich habe den Reichstag schon oft im Fernsehen gesehen. Hier werden die großen Reden gehalten. Die stehen vor dem Bundestagsadler und reden. Und wenn sie nicht reden, arbeiten sie hier im Haus.
Alexandra: Gerhard Schröder arbeitet nicht hier. Der sitzt im Kanzleramt.
Hannah: Nee, der arbeitet auch hier.
Alexandra: Ehrlich gesagt, weiß ich nicht genau, was Bundestag (1) eigentlich heißt.
Hannah: Na, es heißt ja auch Bundesrepublik und deshalb eben Bundestag. Alle, die hier arbeiten, sind zusammen der Bundestag. Und die arbeiten nach einer Tagesordnung, obwohl ich das Wort blöd finde. Es ist doch eigentlich klar, dass die Tage hier geordnet sind.
Alexandra: Ja, aber es ist auch logisch. Wenn du eine Versammlung machst, brauchst du immer eine Tagesordnung (2). Das heißt einfach so.
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Hannah: Und wozu steht der Tisch da hinten mit dem Schild "Anwesenheitsliste gemäß Paragraph 14, Absatz eins des Abgeordnetengesetzes"? Die haben ein eigenes Gesetz, die Abgeordneten.
Alexandra: Die müssen sich eintragen, wenn sie reinkommen. Da weiß man, wer da ist und wer schwänzt.
Hannah: Aber ab 18 Jahre kann man sich doch Entschuldigungen selbst schreiben. Also kann hier gar niemand schwänzen, weil die alle schon älter als 18 sind.
Alexandra: Ich glaube nicht, dass die sich selbst entschuldigen können. Ich meine, die kriegen ja Geld für ihre Arbeit.
Hannah: Wie viel eigentlich? Ich hab gehört, dass das Diäten (3) heißt, aber wie viel es ist, weiß ich nicht.
Alexandra: Weiß ich auch nicht.
Blau - Die Plenarebene
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Hannah: Wir sollen sagen, ob wir wissen, wie man eigentlich Abgeordneter wird. Das ist für die Zeitung wichtig. Ich vermute, dass die alle ein Vorstellungsgespräch haben, wie bei einer Bewerbung eben. Dann fragen die einen, ob man genug über Politik weiß und ob man klug ist.
Alexandra: Ich glaube eher, dass man Zeugnisse einreichen muss. Und für wen arbeitet man, wenn man dann Abgeordneter ist?
Hannah: Für den Staat oder das Land.
Alexandra: Also, man muss bestimmt eine Ausbildung für den Beruf machen. Obwohl ich nicht weiß, wo man sich dann vorstellen muss. Also doch bestimmt nicht alle beim Bundeskanzler.
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Hannah: Oder werden Abgeordnete gewählt? Aber das wäre ja echt blöd, wenn wegen jedem Abgeordneten eine Wahl stattfinden müsste. Na, du musst auf jeden Fall aufs Gymnasium gehen.
Alexandra: Das glaub ich nicht. Davon ist das bestimmt nicht abhängig.
Hannah: Aber sonst kann doch jeder Abgeordneter werden – was für ein Durcheinander. Und hier in den Plenarsaal passen auch nicht so viele. Ich meine, so könnten doch theoretisch 60 Millionen Abgeordnete werden (4).
Alexandra: Der Kanzler (5), der bewirbt sich doch bestimmt nicht.
Hannah: Der wird auch gewählt, von den Abgeordneten und den Ministern.
Alexandra: Nein, die Minister kommen dann später. Der Kanzler will bestimmt nur seine Freunde zum Minister haben. Schröder nimmt sich doch keinen aus der CDU, wo der SPD ist.
Hannah: Wenn er ihn gut leiden kann.
Alexandra: Wieso können wir jetzt nicht in den Plenarsaal rein?
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Hannah: Nur Abgeordnete und die da im Frack dürfen rein – wir sind Besuch.
Alexandra: Die im Frack sind keine Abgeordneten?
Hannah: Nee, die bringen Wasser.
Alexandra: Und Kopfschmerztabletten.
Ich habe gehört, dass die Abgeordneten noch in Ausschüssen arbeiten. Obwohl ich das Wort auch komisch finde. Ich meine, wenn man etwas baut, und es funktioniert nicht, nennt man das auch Ausschuss oder?
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Hannah: Ich denke, das ist hier eine kleine Gemeinschaft, die eine Sache macht. Ein Ausschuss stellt zum Beispiel die Leute ein, ein anderer Ausschuss sorgt dafür, dass es hier im Reichstag immer sauber ist (6).
Alexandra: Da liegst Du falsch. Ich hab das mal gehört. Das ist so eine Gruppe von Abgeordneten – zum Beispiel von der SPD – die alle ein Thema bearbeiten. Und jeder Ausschuss hat einen Sekretär. Also es gibt so für einzelne Themen – meinst Du, es gibt auch einen Kindergeldausschuss?
Hannah: Glaub ich nicht, die streiten sich doch immer über das Kindergeld. Wenn die dafür einen Ausschuss hätten, wäre das bestimmt einfacher.
Alexandra: Na, aber jetzt ist es erhöht worden.
Hannah: Dann war das doch ein Ausschuss, der das gemacht hat.
Grün - Der Besucherbereich
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Alexandra: Na, nun sind wir ja doch noch im Plenarsaal drin.
Hannah: Sind nur die Besuchersitze. Unten würde ich gern mal sein. Oder da vorn, wo der Thierse sitzt. Haben die alle feste Sitzplätze im Plenarsaal?
Alexandra: Na, so wie die Fraktionen (7).
Hannah: Unter einer Fraktion kann ich mir überhaupt nichts vorstellen.
Alexandra: Ich glaube, die denken sich die Gesetze aus. Oder die Gesetzentwürfe. Was soll denn eigentlich der Unterschied zwischen einem Gesetzentwurf und einem Gesetz sein?
Hannah: Ein Entwurf ist wie der Plan von einem neuen Haus. Da muss man dann erst noch dran arbeiten. Und dann muss es gebaut werden (8).
Alexandra: Wahrscheinlich können dann nur die stärksten Parteien solche Entwürfe machen, und der Bundestag muss drüber reden.
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Hannah: Ach, ich glaube, dass alle Parteien solche Pläne machen können. Aber für die kleineren Parteien, die nicht Regierung sind, ist es bestimmt schwierig, das dann durchzukriegen. Wenn die großen nicht zustimmen, haben die die ganze Arbeit umsonst gemacht.
Alexandra: Was machen die eigentlich, wenn mal die ganz Rechten in den Bundestag kommen? Wo setzen die die denn dann hin?
Hannah: Die sind aber nicht drin. Hier gibt's keine Skinheads.
Alexandra: Der da drüben vor den anderen Besuchersitzen erklärt den Leuten alles, was wir hier alleine wissen sollen. Hast Du zum Beispiel schon mal was von einem "Hammelsprung" (9) gehört?
Hannah: Das nehmen wir jetzt wörtlich. Wenn jemand über ein Schaf springt. So was werden die hier aber nicht machen. Sackhüpfen auch nicht. Es ist wirklich ein komisches Wort. Das wissen bestimmt nur die Abgeordneten, was das ist.
Alexandra: Adlersprung könnte ich mir noch vorstellen. Aber vielleicht springen die mit Wörtern über was. Wahrscheinlich muss man das auch wirklich nicht wissen.
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Ein einfacheres Wort ist "Fragestunde" (10). Das ist, wenn die Abgeordneten zu einem Sekretär vom Ausschuss gehen und ihm Fragen stellen. So über Zahlen, die sie nicht kennen, und was manche Sachen kosten.
Hannah: Kann aber sein, dass die eine Fragestunde machen, wenn einer eine Rede gehalten hat, die die Abgeordneten nicht verstanden haben.
Alexandra: Dafür gibt es doch den Bundesrat (11). Also, ich meine, der berät den Bundestag, wenn die was nicht verstehen oder nicht weiter wissen. Aber da können die auch uns fragen, wenn sie keine Ideen mehr für neue Gesetze haben.
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Hannah: Genau, wir machen denen gute Vorschläge. Busfahren kostet nur noch 50 Pfennig, und Freibäder sind kostenlos.
Alexandra: Kino die Hälfte, und die Schule fängt erst um zehn an.
Hannah: Eltern dürfen nicht mehr schimpfen, und Tierheime müssen größer werden.
Alexandra: Und es muss eine Umweltorganisation gegen Wahlkampf, äh, ich meine Walfang, geben.
Burgunderrot - Die Präsidialebene
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Hannah: Hier drin sitzt der Ältestenrat (12) – das steht jedenfalls draußen dran. Das sind dann wahrscheinlich die mit den meisten Erfahrungen.
Alexandra: Und die Ältesten eben, oder die, die am längsten Abgeordnete sind.
Hannah: Die können fast alle Fragen beantworten.
Alexandra: Wie die Sekretäre.
Hannah: Jetzt gibt es nur noch eine Etage. In die Kuppel gehen wir nicht mehr, die kennen wir schon.
Grau - Die Fraktionsebene
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Alexandra: Ich bin echt müde, und mir tun die Füße weh.
Hannah: Von hier kann man runtergucken auf die Abgeordneten. Da müssen die sich ja wirklich komisch vorkommen.
Alexandra: Über Fraktionen haben wir doch schon alles gesagt, was wir wissen.
Hannah: Genau, wir gehen hoch und kaufen uns eine Cola.
Alexandra: Und was zu essen, ich hab Hunger.
Hannah: Schade, dass die Bar hier nicht offen ist.
Alexandra: Hättest Du gedacht, dass die Fraktionen eine eigene Bar haben?
Hannah: Ich hab auch Hunger.
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(1) Bundestag
Alle Abgeordneten zusammen, das sind gegenwärtig 666, bilden den Deutschen Bundestag. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für vier Jahre gewählt. Diese vier Jahre ergeben eine Wahlperiode. Mit der Wahl erhalten die Abgeordneten den Auftrag, die Interessen des ganzen Volkes zu vertreten. Das tut der Bundestag, indem er zum Beispiel Gesetze beschließt und die Bundesregierung kontrolliert.
(2) Tagesordnung
Wenn sich die Abgeordneten des Bundestages zusammensetzen, um zu beraten und Gesetze zu beschließen, nennt man das Plenarsitzungen. Kernstück dieser Plenarsitzungen sind die Debatten. Jeder Sitzungstag besteht aus Debatten zu verschiedenen Themen und Abstimmungen, vor allem über Gesetzesvorlagen. Für jeden Sitzungstag einer Sitzungswoche gibt es eine Tagesordnung. In der steht, welche Themen debattiert werden und über welche Vorlagen abgestimmt werden soll.
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(3) Diäten
Für ihre Arbeit im Deutschen Bundestag erhalten die Abgeordneten ein Gehalt, so genannte "Diäten". Das waren ursprünglich Tagegelder. Der Begriff kommt aus dem Latei.nischen: "dies = Tag", bzw. aus dem Französischen: "diéte = tagende Versammlung". Das Bundesverfassungsgericht hat bestimmt, dass der Bundestag selbst über die Höhe zu entscheiden hat. Dies wird im Parlament öffentlich diskutiert. Gegenwärtig erhalten die Abgeordneten 13.200 Mark Diäten im Monat.
(4) Wahl
Abgeordnete des Deutschen Bundestages werden gewählt. Wählen können alle Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wer wählen geht, kann zwei Stimmen abgeben. Mit der ersten Stimme wird der Bundestagskandidat oder die -kandidatin des Wahlkreises gewählt, mit der zweiten Stimme wählt man eine Partei, die auf einer so genannten Landesliste eine Reihe von Kandidaten für den Bundestag vorgeschlagen hat. Mit der zweiten Stimme entscheidet man mit darüber, wie viele Sitze eine Partei im neuen Bundestag haben wird.
(5) Bundeskanzler
Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung. Wenn bei der Wahl – wie bisher fast immer – keine Partei die Mehrheit der Sitze im Bundestag (absolute Mehrheit) errungen hat, müssen Verhandlungen über die künftige Regierung geführt werden. Die nennt man Koalitionsverhandlungen. Wenn sich in diesen Verhandlungen zwei oder mehr Fraktionen über ein Bündnis (Koalition), das Arbeitsprogramm und die neue Regierung geeinigt haben, kann der Bundestag den Bundeskanzler wählen. Dabei wird der vom Bundespräsidenten vorgeschlagene Kandidat ohne eine Aussprache – also Diskussion – und geheim gewählt. Geheim heißt, dass alle Abgeordneten einen Stimmzettel abgeben und nur der oder die Abgeordnete weiß, wie sie oder er gewählt hat. Um Bundeskanzler zu werden, braucht man die absolute Mehrheit der Stimmen der Abgeordneten. Das heißt, mehr als die Hälfte aller Abgeordneten, die dem Bundestag angehören, müssen für den Kandidaten stimmen.
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(6) Ausschüsse
Jeder Bundestag setzt so genannte ständige Ausschüsse ein, wobei in der Regel jedem Bundesministerium ein Fachausschuss gegenübersteht (z.B. dem Bundesministerium des Innern der Innenausschuss). Diese ständigen Ausschüsse arbeiten über die ganze Wahlperiode. Es kann aber auch noch Sonderausschüsse geben, wenn besonders schwierige Gesetzesvorhaben erledigt werden müssen (z.B. Maßstäbe-/Finanzausgleichsgesetz). Es gibt im Bundestag zurzeit 23 ständige Ausschüsse. Diese Gremien sind sehr wichtig, bereiten sie doch Beschlüsse, die der Bundestag treffen will, vor. In jedem Ausschuss sitzen Abgeordnete der Fraktionen.
Außerdem gibt es Untersuchungsausschüsse, um bestimmte Vorfälle zu klären. Wenn der Bundestag bei einem wichtigen Thema das Wissen von Sachverständigen nutzen will, die nicht im Parlament sitzen, kann er auch eine so genannte Enquete-Kommission einsetzen (z.B. Recht und Ethik in der modernen Medizin die sich auch mit Bioethik beschäftigt).
(7) Fraktionen
Abgeordnete, die derselben Partei angehören, oder Parteien, die die gleichen politischen Ziele verfolgen (wie z.B. die CDU und die CSU), können sich zu einer so genannten Fraktion zusammenschließen. Aus wie vielen Abgeordneten sich eine Fraktion zusammensetzt, ergibt sich aus dem Wahlergebnis, das eine Partei bei den Bundestagswahlen erzielt hat. Gegenwärtig gibt es die Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, von Bündnis 90/Die Grünen, der FDP und der PDS. In den meisten Fragen vertreten Fraktionen eine einheitliche Auffassung. Im Plenarsaal sitzen die Abgeordneten einer Fraktion zusammen.
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(8) Gesetzentwurf
Die Bundesregierung, der Bundesrat und die Mitglieder des Bundestages können Gesetzentwürfe einbringen. Bevor über einen Gesetzentwurf im Bundestag abgestimmt wird, arbeiten sehr viele Menschen in verschiedenen Gremien daran, dass dieser Entwurf dann auch so gut ist, um angenommen zu werden. Wenn der Bundestag ein Gesetz beschlossen hat, wird dieses Gesetz dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen (z.B. von Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern). Bei den meisten Gesetzen muss der Bundesrat zustimmen. Wenn sich Bundestag und Bundesrat nicht einig sind, gibt es Kompromissverhandlungen. Sie finden im Vermittlungsausschuss statt.
(9) Hammelsprung
Normalerweise stimmen die Abgeordneten durch Handzeichen ab. Bei der Schlussabstimmung über einen Gesetzentwurf erheben sie sich von ihren Plätzen. Jeder Abgeordnete muss sich einmal erheben, je nachdem, ob er dafür oder dagegen stimmt oder sich der Stimme enthält.
Manchmal ist sich der Bundestagspräsident, der die Plenarsitzung leitet, bzw. sein Stellvertreter mit den zwei weiteren Abgeordneten, die bei der Sitzungsleitung mithelfen (so genannte Schriftführer), nicht einig, ob bei einer Abstimmung mehr Ja- oder mehr Nein-Stimmen abgegeben wurden. Dann muss die Abstimmung durch Zählung jeder einzelnen Stimme – den so genannten Hammelsprung – wiederholt werden. Dabei fordert der Präsident die Abgeordneten auf, den Plenarsaal zu verlassen. Dann betritt jeder Abgeordnete den Saal wieder durch eine von drei Türen. Über einer Tür steht "Ja", über der anderen "Nein" und über der dritten "Enthaltung". An jeder Tür wird gezählt, wie viele Abgeordnete durch diese Tür kommen.
Ganz früher gab es im Reichstagsgebäude eine Tür, über der ein Bild aus einer griechischen Sage zu sehen war, dem der Hammelsprung seinen Namen verdankt. Das Bild zeigt den einäugigen Riesen, der seine Schafe zählt, unter dessen Bäuche sich Odysseus und seine Gefährten geklammert haben, um zu entkommen. Der Name ist geblieben.
(10) Fragestunde
In jeder Sitzungswoche des Bundestages findet eine Fragestunde statt. Das Wort stimmt nicht ganz, denn eine Fragestunde dauert in der Regel zwei Stunden. Jede und jeder Abgeordnete kann für diese Fragestunde bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Der Fragesteller und auch andere Abgeordnete können in der Fragestunde weitere Zusatzfragen stellen.
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(11) Bundesrat
Der Bundesrat ist das Bindeglied zwischen dem Bund und den Ländern. Durch ihn können die Länder insbesondere an der Gesetzgebung des Bundes mitwirken. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen. Insgesamt hat er 69 Mitglieder, die darauf achten und Einfluss darauf nehmen können, dass bei der Gesetzgebung die Interessen der Bundesländer berücksichtigt werden.
(12) Ältestenrat
Der Ältestenrat besteht aus dem Bundestagspräsidenten, seinen Stellvertreterinnen und Stellvertretern und 23 weiteren – von den Fraktionen bestimmten – Mitgliedern. Er unterstützt den Präsidenten bei seiner Arbeit und beschließt über die inneren Angelegenheiten des Bundestages. Er legt die Termine für die Sitzungswochen fest und trifft Vereinbarungen über die Tagesordnung. Im Ältestenrat sitzen nicht unbedingt die ältesten Parlamentarier, wohl aber sehr erfahrene.