REGIERUNGSVORLAGE
Mit streckenbezogener Lkw-Gebühr Transportgüter auf Schiene verlagern
(vb) Die Verkehrswegekosten sollen durch eine streckenbezogene Lkw-Maut verursachergerecht angelastet werden, um Güter von der Straße auf die Schiene und das Schiff zu verlagern. Mit einem Gesetzentwurf ( 14/7013) will die Regierung eine streckenbezogene Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge ab zwölf Tonnen einführen, mit der eine EU-Richtlinie umgesetzt werden soll.
Da die Maut direkt von der tatsächlich erbrachten Fahrleistung abhängig sei, würden die Wegekosten entsprechend der Fahrleistungen angelastet werden. Außerdem könnten Anreize zur wirtschaftlicheren Ausnutzung der Transportkapazitäten geschaffen und die Möglichkeiten der flexibleren Tarifgestaltung gestärkt werden, wodurch weitere verkehrs- und umweltpolitische Ziele unterstützt würden. Weiter heißt es in der Initiative, die mit der Lkw-Maut verfolgten Ziele könnten auf anderen Wegen nicht umgesetzt werden, da zum Beispiel die Kfz-Steuer und die Mineralölsteuer auf Lkw-Diesel nicht oder nur unvollkommen umgesetzt werden könnten. Nach Angaben der Bundesregierung läuft die Erhebung der momentan gültigen zeitbezogenen Benutzungsgebühr reibungslos; sie sei vom Güterkraftverkehrsgewerbe allgemein akzeptiert. Gleichzeitig sei die Maut aber auch aus verkehrspolitischer Sicht lediglich ein Einstieg in eine verursachergerechte Anlastung der Wegekosten, da die tatsächlichen Fahrleistungen hierbei nicht berücksichtigt würden.
Nach den Vorstellungen der Exekutive soll das Bundesamt für Güterkraftverkehr die Kontroll- und Ordnungswidrigkeitsbehörde für die Maut werden. Sie sei bereits jetzt dafür zuständig, die zeitbezogene Autobahnnutzungsgebühr zu erheben. Zur Verwendung des künftigen Mautaufkommens heißt es, dieses solle zum Teil im Rahmen eines "Anti-Stau-Programms" aufgewendet werden, um die Verkehrsinfrastruktur nachhaltig zu verbessern. Dadurch könnten seit langem bestehende stauverursachende Engpässe zügiger beseitigt werden.
Der Bundesrat fordert die Regierung in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf auf, sich intensiv dafür einzusetzen, dass zeitgleich mit der Einführung der Lkw-Maut die Abgabenbelastung im gesamten europäischen Transportgewerbe harmonisiert wird, damit die insbesondere fiskalischen Wettbewerbsnachteile der deutschen Straßentransportwirtschaft beseitigt werden könnten. In ihrer Gegenäußerung dazu erklärt die Regierung ( 14/7013), die vorgesehene streckenbezogene Lkw-Maut bringt für das deutsche Transportunternehmen im internationalen Wettbewerb "eher Vorteile". In Zukunft würden erstmals auch ausländische Nutzer auf deutschen Autobahnen zu einem spürbaren und gerechten Wegekostenbeitrag herangezogen.
Die Einnahmen aus der geplanten Lkw-Maut will die FDP zweckgebunden für den Straßenbau einsetzen. Direkte Quersubventionen zu Gunsten der Infrastruktur anderer Verkehrsträger kämen nicht in Betracht, erklärt die FDP in einem Antrag ( 14/7072). Die Maut dürfe nicht zu einer .Abgabenerhöhung für das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe führen. Insgesamt begrüße die FDP aber die Umstellung der Maut von der Zeit auf die Strecke. Mit diesem Schritt sollten Harmonisierungsschritte verbunden werden, die den Wettbewerbsnachteil des deutschen Güterkraftverkehrs in Europa mindern könnten.