VERLÄNGERUNG DER EXKLUSIVLIZENZ
Bundesregierung will das Postgesetz erneut ändern
(wi) Die in diesem Jahr verabschiedete Verlängerung der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG für die Beförderung von Briefen und adressierten Katalogen mit weniger als 200 Gramm Einzelgewicht sowie inhaltsgleichen Massenbriefsendungen bis Ende 2007 macht nach Darstellung der Bundesregierung weitere Änderungen des Postgesetzes und der Post-Universaldienstleistungsverordnung erforderlich. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf ( 14/7093) vorgelegt, den der Bundestag am 18. Oktober zur Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen hat.
Bis 2007 solle die Regelung fortgeschrieben werden, dass bei Versorgungslücken ausschließlich die Deutsche Post AG verpflichtet werden kann, diese zu schließen. Zu verlängern sei ferner das ausschließliche Recht der Deutschen Post AG, hoheitlich herausgegebene Briefmarken zu verwenden, und die Vorgabe, mindestens 5.000 stationäre Postfilialen vorzuhalten. In seiner Stellungnahme bittet der Bundesrat zu prüfen, ob diese Verpflichtung über eine "so lange Laufzeit" angemessen ist. Auch sei zu prüfen, ob nicht die Angabe der nächsten Leerungszeit der Briefkästen als Vorgabe in die Post-Universaldienstleistungsverordnung aufgenommen werden soll. Beiden Anliegen stimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung nicht zu.
Der Bundestag hat zugleich einen Antrag der FDP ( 14/5333), an dem zunächst vorgesehenen Auslaufen der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG Ende 2002 festzuhalten, abgelehnt. Er folgte dabei einer Empfehlung des Wirtschaftsausschusses ( 14/6326).