GESETZENTWURF
Saatgutrecht auf "Sinnhaftigkeit" überprüfen
(vs) Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat am 17. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes ( 14/5927) mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Maßgabe angenommen, dass die von der Koalition vorgeschlagenen Änderungen aufgenommen werden.
Mit dem Regierungsentwurf sollen gesetzliche Ermächtigungen geschaffen werden, um künftig in Verordnungen insbesondere das Inverkehrbringen von Saatgut aus pflanzengenetischen Ressourcen sowie von Saatgut für den ökologischen Landbau regeln zu können. Darüber hinaus sollen die Vorschriften zum Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Zierpflanzen an die EG-rechtlichen Vorschriften angepasst, die Definition des Begriffes "Inverkehrbringen" neu gefasst sowie für Saatgut gentechnisch veränderter Sorten Kennzeichnungsvorschriften aufgenommen werden.
Bericht vorlegen
Die dazu eingebrachten Änderungsanträge der Koalition umfassen unter anderem Vorschläge zu Begriffsbestimmungen und Inverkehrbringen von Saatgut, zu den Voraussetzungen für die Sortenzulassung und deren Beendigung sowie zum "landeskulturellen Wert" von Sorten. Vorgeschlagen wird auch, ein geeignetes Gremium unter Einbeziehung externer Gutachter damit zu beauftragen, das gesamte Saatgutrecht auf seine "ökonomische Sinnhaftigkeit" und den tatsächlichen Bedarf eines derart ausgestalteten Rechtssystems zu überprüfen und binnen zwei Jahren dem Bundestag einen Bericht hierüber vorzulegen. Dem Prüfungsvorschlag hatte sich am 10. Oktober die Mehrheit der Sachverständigen bei einer nicht öffentlichen Anhörung zum Saatgutverkehrsgesetz im Verbraucherschutzausschuss angeschlossen.