"ALLFINANZAUFSICHT" AUF DEM PRÜFSTAND
Sachverständige uneins über den Nutzen der geplanten Bundesanstalt
(fi) Die Deutsche Bundesbank unterstützt die Bundesregierung bei ihrem Vorhaben, die Aufsicht über Finanzdienstleistungen künftig in einer Behörde zusammenzufassen. In ihrer Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses über den Gesetzentwurf der Regierung über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht ( 14/7033, 14/7088) am 26. November wendet sich die Bundesbank gegen die anders lautende Auffassung des Bundesrates in dieser Frage.
Der Regierungsentwurf sieht vor, die Aufsichtskompetenzen der Bundesämter für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel in einer selbstständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu bündeln. Davon erhofft sich die Regierung eine effizientere Aufsicht und ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Nach Ansicht des Bundesrates muss sich die Finanzmarktaufsicht dagegen an der dezentralen Struktur der deutschen Kreditwirtschaft und der mittelständisch geprägten Unternehmenslandschaft orientieren. Vor allem werde die Kompetenz der Landeszentralbanken bei der Bankenaufsicht nicht effizient genutzt.
Würde man dem Bundesrat folgen, so Bundesbankpräsident Ernst Welteke in seiner Stellungnahme, würde das Niveau der deutschen Bankenaufsicht hinter den Zustand von 1961, zurückfallen, als das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen geschaffen wurde. Auch international stieße eine erneute dezentrale Aufgabenzuordnung auf Unverständnis, betonte der Bundesbankchef.
Professor Wolfgang Gerke von der Universität Erlangen-Nürnberg sieht in dem Entwurf einen Beitrag, um eine effiziente Aufgabenerfüllung der Finanzdienstleistungsaufsicht zu gewährleisten. Er rät in seiner Stellungnahme jedoch von der in dem Gesetzentwurf vorgesehenen hundertprozentigen Erstattung der Aufsichtskosten durch die beaufsichtigten Institute, Unternehmen, Emittenten und Kursmakler ab.
Die von der Umstrukturierung betroffenen drei Bundesämter begrüßen die Initiative der Bundesregierung ebenso wie der Zentrale Kreditausschuss des deutschen Bankgewerbes. In dessen Stellungnahme heißt es allerdings auch, die deutsche Kreditwirtschaft sei zu einer vollständigen Übernahme der Kosten der Bundesanstalt nicht bereit. Eine Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand wird in der Stellungnahme für "angemessen und sachgerecht" gehalten.
Die Vertreter der Landeszentralbanken tendieren in ihren Stellungnahmen eher zur Haltung des Bundesrates. Professor Franz Christoph Zeitler, Präsident der bayerischen Landeszentralbank, plädiert dafür, die Bankenaufsicht voll in die Bundesbank zu integrieren. Die Errichtung einer zusätzlichen zentralen Megabehörde sei nicht sachgerecht.
Ähnlich argumentiert Hans-Jürgen Koebnick, Präsident der Landeszentralbank in Rheinland-Pfalz und im Saarland. Wenn gesagt werde, die Zuständigkeit der Deutschen Bundesbank für die Bankenaufsicht würde zu Interessenkollisionen mit der Geldpolitik führen, so sei dem zu entgegnen, dass die Bundesbank ihre geldpolitischen Kernkompetenzen an die Europäische Zentralbank abgegeben habe.