ANTRAG DER CDU/CSU-FRAKTION
Gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern weltweit vorgehen
(fa) Die sexuelle Ausbeutung von Kindern weltweit zu bekämpfen und durch internationale Zusammenarbeit zu ächten und zu verfolgen, muss nach Meinung der CDU/CSU dringliches Ziel sein. In ihrem dazu vorgelegten Antrag ( 14/7610) erinnert die Fraktion an den ersten Weltkongress gegen die gewerbsmäßige sexuelle Ausbeutung von Kindern 1996 in Stockholm.
Dort hätten 122 Staaten eine Erklärung unterzeichnet, mit der ein Durchbruch im gemeinsamen internationalen Vorgehen geschaffen wurde, heißt es. Darüber hinaus hätten sich die unterzeichnenden Staaten auch verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Kinder zu ergreifen.
Auf der Nationalen Nachfolgekonferenz "Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern" im März 2001 in Berlin wurden dem Antrag zufolge dann Eckpunkte für einen Nationalen Aktionsplan erarbeitet. Auf den entscheidenden Schritt, die entwickelten Strategien auch zu realisieren und damit den von grausamen Verbrechen betroffenen Kindern zu helfen, warte man aber bis heute, kritisiert die Union. Sie wirft der Regierung vor, kein wirkliches Interesse an einer zügigen Beendigung dieses "äußerst bedenklichen Zustandes" erkennen zu lassen.
Vor dem vom 17. bis 20. Dezember 2001 im japanischen Yokohama stattfindenden zweiten Weltkongress soll die Regierung nach dem Willen der Union deshalb den Sachstand der Umsetzung der bei der Nationalen Nachfolgekonferenz entwickelten Strategien mitteilen. Ebenso soll sie ihre Planung für das weitere Vorgehen gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern darlegen. Sie wird ferner unter anderem aufgefordert, die schnellstmögliche Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans voranzutreiben sowie im Rahmen des gemeinschaftlichen Vorgehens der EU-Mitgliedstaaten für ein schnelles und effektives gemeinsames Engagement einzutreten.
Die Fraktion will wissen, ob hinsichtlich Prävention und Therapie jugendlicher Täter neue Maßnahmen geplant sind. Außerdem soll die Regierung die so genannte nachträgliche Sicherungsverwahrung ermöglichen, "unverzüglich" die zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch notwendigen Änderungen der Strafprozessordnung vornehmen und die rechtlichen Voraussetzungen für eine konsequentere Nutzung der DNA-Analyse schaffen.