SEEMÄNNER
Höchstarbeitszeit festschreiben
(as) Für Seemänner soll in Zukunft eine Höchstarbeitszeit von 14 Stunden täglich und 72 Stunden wöchentlich gelten. Dies sieht ein von der Regierung vorgelegter Entwurf zur Änderung des Seemannsgesetzes ( 14/7760) vor. In Notfällen dürfe von dieser Vorschrift abgewichen werden, heißt es weiter. Auch soll es künftig nur möglich sein, Personen über 16 Jahren zu beschäftigen. Den Angaben zufolge soll mit dem Entwurf europäisches Recht auf dem Gebiet des Arbeitszeitschutzes für Seeleute umgesetzt werden.
In seiner Stellungnahme schlägt der Bundesrat vor, dass bisherige Arbeitgeber von einem Übergang betroffene Arbeitnehmer in Schriftform unterrichten müssen. Nach Plänen der Regierung soll dies lediglich in Textform geschehen. In ihrer Gegenäußerung erklärt die Regierung ( 14/7797), auf das strengere Schriftformerfordernis sei bewusst verzichtet worden. Die Textform trage dem Regelungszweck am besten Rechnung, da die Informationsfunktion entscheidend sei.