Kein weiteres Gesetz gegen weltweiten Kindesmissbrauch
(fa) Der Bundestag hat sich am 18. April 2002 dagegen gewandt, die Regierung zu einem Gesetzentwurf aufzufordern, mit dem zum Schutz gegen weltweiten Kindesmissbrauch auch verschiedene Verschärfungen im Straf- und Strafprozessrecht vorgenommen werden sollen. Auf Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ( 14/8806), lehnte er einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion ( 14/7610) ab. Die Fraktion hatte ihre Initiative damit begründet, dass die Bundesregierung die zum weltweiten Schutz vor Kindesmisshandlung bei den Konferenzen in Stockholm (1996) und Berlin (2000) entwickelten Strategien nicht realisiert habe.
Im Ausschuss stimmten alle Fraktionen darin überein, dass das dem Antrag zu Grunde liegende Thema – Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch – von herausragender Bedeutung sei. Allerdings sei der Antrag der CDU/CSU-Fraktion in vielen Punkten überholt.
Die Regierungsfraktionen wiesen darauf hin, dass die Vereinbarungen der Konferenz 1996 in Stockholm bis 2000 umgesetzt worden seien. In Berlin habe Deutschland zudem als einziges Land eine Nachfolgekonferenz ausgerichtet. Der Antrag läge außerdem, so die Koalitionsfraktionen, weit hinter den Forderungen zurück, die ein Koalitionsantrag aus dem Jahr 2000 aufgestellt hätte. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS betonten, dass sie die von der CDU/CSU-Fraktion geforderten strafrechtlichen Verschärfungen ablehnen würden.