BUNDESRATSENTWURF
Änderung des Apothekengesetzes gegen Opposition beschlossen
(ge) Impfstoffe sollen in Zukunft aus dem Apothekenvertriebsweg herausgenommen werden. Dies beschloss der Bundestag am 26. April gegen die Stimmen von Union und FDP, indem er einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates ( 14/756, 14/8875) annahm.
Danach soll es in Zukunft möglich sein, Arzneimittel an Patienten bei ambulanter Behandlung im Krankenhaus sowie bei Entlassung am Wochenende oder vor einem Feiertag direkt abzugeben. Außerdem werden Pflegeheime unter bestimmten Voraussetzungen und Kur- und Spezialeinrichtungen bei der Arzneimittelversorgung gleichgestellt.
Die Koalition hob hervor, es sei besonders wichtig gewesen, die Qualität der Arzneimittelversorgung in Heimen zu steigern. Außerdem werde die Krankenhausapotheke für die medikamentöse Behandlung ambulant behandelter Patienten "behutsam" geöffnet. Mit dem Blick auf die Impfstoffe halten es die Parlamentarier für gewährleistet, dass auch bei verkürztem Betriebsweg die Sicherheit in vollem Umfang bestehen bleibe.
Für die Union ist die Herausnahme der Impfstoffe aus dem Apothekenvertriebsweg ein Beispiel dafür, dass die Koalition ohne gesundheitspolitische Zielsetzungen in das bewährte Gesundheitssystem eingreife. Zu befürchten seien nicht unerhebliche Wettbewerbsverzerrungen. Außerdem werde die Sicherheit darunter leiden und die angegebenen Einsparpotenziale nicht erreicht.
Die Fraktion der FDP kritisierte die ambulante Arzneimittelversorgung durch Krankenhausapotheken. Damit würden die Krankenhausapotheken weiter gestärkt und die Apotheken und damit die Freiberuflichkeit geschwächt. Außerdem habe sich der bisherige Vertriebsweg von Impfstoffen über die Apotheken aus Sicherheitsgründen bewährt. Die nun ermöglichte Arzneimittelversorgung von Patienten durch Krankenhausambulanzen ist eine Erleichterung für die Patienten, glauben die Parlamentarier der PDS.