CLAUS-FRIEDRICH HOLTMANN IM AUSSCHUSS
"Mittelstandskredite könnten im Osten teurer werden"
(nl) Für den ostdeutschen Mittelstand wird es auch nach den Beschlüssen von "Basel II" noch Kredite geben, betonte der Verbandsgeschäftsführer des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Claus-Friedrich Holtmann, am 24. April im Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder. Allerdings könne es im Osten eher zu Kostensteigerungen bei den Krediten kommen, während im Westen, etwa im Rhein-Main-Gebiet, Kostensenkungen möglich seien.
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Der Vorsitzende des Ausschusses für Angelegenheiten der neuen Länder, Werner Kuhn (CDU/CSU, links), mit Staatsminister Rolf Schwanitz (SPD, Mitte) und dem Geschäftsführer des Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverbandes, Claus-Friedrich Holtmann.
Holtmann informierte die Abgeordneten über die Auswirkungen der in Basel noch laufenden Verhandlungen über eine neue internationale Eigenkapitalvereinbarung der Kreditinstitute ("Basel II") auf Unternehmen in Ostdeutschland. Die Kreditnehmer seien nicht auf ein externes Rating, also eine Bonitätsbewertung, die außerhalb der kreditgebenden Institute vorgenommen wird, angewiesen, sondern könnten sich auch für das bankinterne Rating entscheiden. Beides werde sie jedoch belasten. Der Kunde werde sich künftig überlegen müssen, welche Daten er der Bank liefern wolle.
Die Bank wolle Transparenz haben, so Holtmann. Je umfassender die Unterlagen seien, die der Antragsteller einreiche, desto besser werde das Rating ausfallen. Generell meinte Holtmann, die deutschen Kreditinstitute könnten die zu erwartenden Baseler Beschlüsse nicht völlig ablehnen, sondern müssten sich auf neue Gegebenheiten einstellen. Die Überlegung, dass sich die Kreditvergabe am Risiko orientieren müsse und dass risikoreichere Kredite teuerer sein müssten als risikoarme Kredite, sei richtig.
In Ostdeutschland sei die Risikoneigung zwei bis zweieinhalb Mal so hoch wie im Westen. Die deutschen Verhandlungsführer in Basel müssten deutlich machen, dass die deutschen Banken viele kleine Kredite vergeben würden. Ferner sei darauf zu achten, dass die Gleichberechtigung von internem und externem Rating sichergestellt ist und dass Offenlegungspflichten nicht überzogen werden.