GESETZENTWURF ÜBERWIESEN
Bundesregierung will das Gewerberecht bereinigen
(wi) Rechtsbereinigung und Deregulierung sind Ziele des Entwurfs der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften ( 14/8796). Der Bundestag überwies ihn am 25. April an den Wirtschaftsausschuss.
Vor allem die arbeitsrechtlichen Vorschriften der Gewerbeordnung seien zum Teil sowohl inhaltlich als auch sprachlich nicht mehr zeitgemäß, unübersichtlich und im aktuellen Arbeitsleben schwer anwendbar. Die Regierung will sie daher neu gestalten. Es sollen verständliche Grundnormen hergestellt und Rechtsklarheit sowie Rechtssicherheit geschaffen werden. Betroffen davon seien Regelungen zur Vertragsfreiheit, zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zur Entgeltzahlung, zum Zeugnis und zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot.
Entfallen sollen die Vorschriften über Lohnbücher, über die Lohnzahlung in Gaststätten, über Lohneinbehaltungen, über Bestimmungen einer Gemeinde zur Festsetzung von Lohnzahlungsfristen und über das Verbot der Lohnverwirkung. An ihre Stelle sollen die allgemeinen Vorschriften treten, etwa die schuldrechtlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über Leistungsstörungen und ergänzende arbeitsrechtliche Regelungen.
Darüber hinaus will die Regierung Arbeitsschutzvorschriften komplett aus der Gewerbeordnung herausnehmen. Ein Abgleich mit der Arbeitsstättenverordnung zeigt, so die Regierung, dass dort bereits ausreichende Vorschriften zu Umkleide- und Waschräumen sowie Toilettenräumen vorhanden seien. Andere Regelungen wie die Bestimmungen über Anstand und Sitte im Betrieb sowie die Vorschrift über die Geschlechtertrennung bei der Arbeit würden im Rahmen einer modernen Arbeitswelt als überholt empfunden. Der Bundesrat unterbreitet in seiner Stellungnahme einige Änderungsvorschläge, denen die Regierung in ihrer Gegenäußerung zum großen Teil zustimmt.